Befreiung vom Präsenzunterricht weiterhin möglich
Die Befreiung eines Kindes vom Präsenzunterricht ist bis zum 7. März weiterhin möglich.
Hier die dementsprechende Rundverfügung und ein Antrag dazu.
Die Befreiung eines Kindes vom Präsenzunterricht ist bis zum 7. März weiterhin möglich.
Hier die dementsprechende Rundverfügung und ein Antrag dazu.