Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht

Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht

In einer neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht verlangt. Dies gilt, sobald der Inzidenzwert 50 oder mehr beträgt (Punkt 5 der Verfügung).
Hier der Link: Allgemeinverfügung

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