Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht
In einer neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht verlangt. Dies gilt, sobald der Inzidenzwert 50 oder mehr beträgt (Punkt 5 der Verfügung).
Hier der Link: Allgemeinverfügung