Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

Es gibt neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots. Da in unserem Landkreis der Inzidenzwert über 200 liegt, müssen unsere Kinder – Stand heute (26.11.2020) – im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sinkt der Wert unter 200, gilt die Regelung nicht mehr. Eine Übersicht der Regelungen ist unten verlinkt. Wir haben weiterhin Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem normalen Stundenplan.
Wer Weihnachten mit vulnerablen Familienangehörigen feiern möchte, kann seine Kinder mit rechtzeitigem Antrag vom Unterricht am 17.12. und 18.12.2020 befreien lassen. Dies gilt für begründete Ausnahmefälle.
Außerdem gibt es wieder ein Schreiben des Kultusministers an die Kinder und eines an die Eltern.
Hier die Links: 1. Übersicht der Regelungen 2. Antrag Befreiung 3. Brief an die Kinder 4. Elternbrief kurz 5. Elternbrief lang

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