Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests an Schulen ein
Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein.
Hier die Pressemitteilung.
Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein.
Hier die Pressemitteilung.
„Entdecke mit uns den Bauernhof“ – Dieser Titel ziert die Bücher, die nun vom Ortslandvolkvorsitzenden Franz Nordmann aus Visbek an alle Grundschulen in der Gemeinde Visbek verteilt wurden.
Hier der Artikel.
In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt.
Hier die Pressemitteilung.
Außerdem gibt es Schreiben aus dem Kultusministerium:
1. Brief an die Kinder
2. Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Gerbertschule wünscht frohe Ostern und trotz der Einschränkungen eine schöne Ferienzeit!
Hier der Brief zu den Osterferien.
Die Kinder bekommen Freitag und Montag Informationen zu den möglichen Selbsttests. Wenn die Testlieferung rechtzeitig eintrifft, können diese noch vor den Osterferien ausgegeben werden.
Hier die Elterninformation.
Und hier das Testkonzept.
Die Selbsttests finden in der Testwoche vor Ostern auf freiwilliger Basis statt und nur dann, wenn entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Für Grundschulkinder sollen die Tests nicht in der Schule, sondern zu Hause stattfinden.
Sie erhalten zeitnah konkrete Informationen dazu!
Hier die Pressemitteilung.
Ab dem 08.03.2021 kann man sein Kind nicht mehr vom Präsenzunterricht abmelden. Ansonsten ändert sich für den Bereich der Grundschulen zunächst nichts (Pressemitteilung).
Außerdem gibt es einen neuen Erlass zum Unterricht (Pressemitteilung) und ein Schreiben des Ministers.
Hier die Links:
Erlass zum Unterricht
Elternbrief lang
Elternbrief kurz
Die Befreiung eines Kindes vom Präsenzunterricht ist bis zum 7. März weiterhin möglich.
Hier die dementsprechende Rundverfügung und ein Antrag dazu.
In einer neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht verlangt. Dies gilt, sobald der Inzidenzwert 50 oder mehr beträgt (Punkt 5 der Verfügung).
Hier der Link: Allgemeinverfügung
Mit der Umsetzung einer „10-Punkte-Agenda“ für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Corona-Pandemie will das Land Niedersachsen Bildung, Betreuung und Zukunftschancen für junge Menschen sicherstellen.
Hier die Links:
1. Pressemitteilung
2. “10-Punkte-Agenda”
3. Elternbrief lang
4. Elternbrief kurz