Auch am Dienstag keine Schule

Auch am Dienstag keine Schule

Aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse fällt am Dienstag 09.02.2021 der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Vechta aus.
Der Unterrichtsausfall bezieht sich allein auf den Präsenzunterricht im Szenario B und auf die coronabedingte Notbetreuung in den Schulen. Nur für diese Schüler fällt der Präsenzunterricht aus. Der Distanzunterricht/ das Homeschooling in den Szenarien B und C ist davon nicht betroffen. Daher findet morgen für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht statt.
Es erfolgt keine Schülerbeförderung!

Winterferien

Winterferien

Am Freitag (29.01.2021) beginnen die Winterferien. Danach beginnt das zweite Schulhalbjahr.
Dieses startet für die Gruppe A am Mittwoch (03.02.2021) und für die Gruppe B am Donnerstag (04.02.2012).
In den Winterferien findet keine Notbetreuung statt.
Hier ein Schreiben dazu: Elternbrief Winterferien

Weiterhin Szenario B mit der Möglichkeit die Präsenzpflicht auszusetzen

Weiterhin Szenario B mit der Möglichkeit die Präsenzpflicht auszusetzen

Bis zum 14.02.2021 gilt an den niedersächsischen Grundschulen weiterhin das Szenario B (Unterricht im täglichen Wechsel). Es besteht nun aber die Möglichkeit ein Kind für diesen Zeitraum komplett vom Präsenzunterricht abzumelden. Hier die Pressemitteilung und der Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht.
Zudem gibt es noch ein Schreiben des Kultusministers: Elternbrief kurz und Elternbrief lang

Wochenplan und Notbetreuung

Wochenplan und Notbetreuung

Wochenplan:
Für die kommende Woche erhalten ihre Kinder am Montag einen Wochenplan. Dieser wird den Kindern nach Hause gebracht.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen. Hier der Antrag.