Über die Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers bis zu vier Wochen entscheidet die Schulleiterin. Vor und nach den Ferien dürfen Schülerinnen / Schüler nur ausnahmsweise in besonders begründeten Härtefällen beurlaubt werden.
Die Befreiung vom Unterricht ist vorher rechtzeitig schriftlich bei der Schulleiterin zu beantragen. Für einen Tag kann die Klassenlehrerin beurlauben, außer, wenn es sich um Randtage zu den Ferien handelt.