Fernbleiben vom Unterricht

Kann ein Kind mehrere Stunden oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht teilnehmen (z. B. durch Krankheit), so ist der Schule der Grund des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen (schriftlich oder fernmündlich). In unser aller Interesse sollten Sie sich am ersten Tag bis spätestens 8:30 Uhr melden, damit wir wissen, dass das Fehlen Ihres Kindes Ihnen bekannt ist. Eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter reicht aus. Bei langfristigen und häufigen Erkrankungen bitten wir zusätzlich um eine ärztliche Bescheinigung.