Sorgen Sie bitte dafür, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden. Diese Bücher müssen für die Dauer von drei Jahren weitergegeben werden. Werden die ausgeliehenen Materialien in ungepflegtem Zustand zurückgegeben, müssen wir von Ihnen leider, dem Zeitwert entsprechend, Ersatz fordern.
Im Erlass zur entgeltlichen Schulbuchausleihe werden die Eltern angehalten, die ausgeliehenen Bücher – falls nicht bereits geschehen – einzuschlagen. Auch Sie möchten, dass Ihr Kind ein noch akzeptables Buch erhält, wenn es in die 2. oder 3. Ausleihe geht.