Elternarbeit

Elternarbeit

Mit Beginn jeden Schuljahres werden am ersten Elternabend der 1. bzw. 3. Klassen die Elternvertreter gewählt. Die Elternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) und die Vertreter und Stellvertreter für die Zeugniskonferenzen werden für je 2 Jahre gewählt.

Was erwartet mich als Elternvertreter?

  • Die Eltern Ihrer Klasse erwarten, dass Sie Ihre Interessen und die der Kinder vertreten.
  • Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen in Ihnen einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt.
  • Sie sind die Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern.
  • Sie laden die Eltern Ihrer Klasse zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und leiten die Versammlung. Die Termine werden mit der Lehrkraft abgestimmt.

Der Vorsitz in der Klasse bedeutet nicht, dass Sie jetzt alles in der Klasse und für die Klasse machen müssen! Einige Aufgaben werden Sie sicherlich übernehmen, um mit gutem Beispiel voranzugehen, aber scheuen Sie sich auch nicht davor, andere Eltern direkt anzusprechen, damit diese Sie unterstützen.

Schulelternrat

Der Schulelternrat ist das oberste Gremium der Elternmitwirkung an der Kranichdammschule. Er besteht aus je einem Vertreter der einzelnen Elternvertreter.

Die übrigen Elternvertreter sind aber auch eingeladen, nehmen aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Schulelternrats teil.

Der Schulelternrat trifft sich zweimal pro Halbjahr.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden und einem/ einer Stellvertreter/ in besteht. Die Sitzungen des Schulelternrats werden von dem Vorsitzenden des Vorstands einberufen und geleitet. Er bereitet die Tagesordnung vor.

Der Schulelternrat wird von der Schulleitung über alle “grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen” informiert. Hierzu steht der Vorstand des Schulelternrats mit der Schulleitung außerhalb der Sitzungen in Regelmäßigem Kontakt. Er berichtet hierüber in den Sitzungen des Schulelternrats. In der Regel nimmt die Schulleitung an den Sitzungen des Schulelternrats teil, um eine effektive Information der versammelten Elternvertreter zu ermöglichen. Alle Sitzungen des Schulelternrats sind öffentlich.