Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Damit Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft bekommen oder in eine Förderschule wechseln können, muss vorher ein entsprechender Bedarf festgestellt werden.

Hierzu gibt es ein festgelegtes Verfahren:

  • Die Schulleitung der Schule, an der das Kind unterrichtet wird, bekommt eine Mitteilung das ein Unterstützungsbedarf vorliegt und wird gebeten das Verfahren einzuleiten. Dies geschieht durch eine Lehrkraft oder auch durch die Eltern
  • Die Schulleitung beauftragt eine Lehrkraft und gibt die Unterlagen an die Förderschule Schule an der Goethestraße weiter.
  • Die Förderschule beauftragt ebenfalls eine Lehrkraft.
  • Beide Lehrkräfte erstellen ein Fördergutachten und geben Empfehlungen für die weitere Förderung und für den weiteren Schulbesuch ab
  • Die Eltern erhalten das Gutachten zur Einsicht
  • In einer sogenannten Förderkommission treffen sich die beiden Lehrkräfte, die Schulleitung und die Eltern, um über die Inhalte des Fördergutachtens zu sprechen
  • Die Meinungen und Empfehlungen werden in einem Protokoll festgehalten
  • Gutachten und Protokoll werden an die Niedersächsische Landesschulbehörde verschickt
  • Die Dezernentin/Der Dezernent entscheidet über den Unterstützungsbedarf und teilt dies den Eltern und den Schulen mit
  • Die Eltern entscheiden nun über die Schulform (Grundschule, OBS, IGS, Förderschule) und melden ihr Kind dort an