Eine Erstberatung erfolgt meist im Kindergarten. Das Kennenlernen in einer für das Kind gewohnten Umgebung erleichtert die spielerische Kontaktaufnahme. Einer Hospitation schließen sich Gespräche mit den Erzieherinnen und ein ausführliches Elterngespräch an. Neben Fragen zu Art und Umfang der Hörschädigung und der bisherigen Entwicklung des Kindes, stehen auch die Fragen und Sorgen der Eltern im Mittelpunkt.
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und der zuständigen Kollegin des Mobilen Dienstes ist von großer Bedeutung, da das Beratungsangebot vom Vorschulalter bis zur beruflichen Bildung bestehen bleibt. Anhand einer Kind-Umfeld-Analyse prüfen wir, wie die Bedingungen an der zuständigen Schule geschaffen sein müssen, um das Kind entsprechend seiner Möglichkeiten zu fördern.
Die Erstellung eines individuellen Förderplans ist eine der Grundlagen für die Beratung. Mögliche Auswirkungen der Hörschädigung werden erläutert, auch um gemeinsam herauszufinden, inwieweit diese die Ursache für Schwierigkeiten in einzelnen Lernbereichen sein kann. Rechtzeitig vor dem Wechsel von der Grundschule in eine weiterführende Schule unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und Eltern bei der Schullaufbahnempfehlung. Meistens können die Eltern Berichte und Gutachten zur Verfügung stellen, die hinreichend Auskunft über Art und Umfang der Hörschädigung und den Entwicklungsstand des hörgeschädigten Schülers geben.
In Einzelfällen führen wir ergänzende diagnostische Verfahren durch, z. B. zum Wortschatz, zum Aufgabenverständnis, zur Lesefähigkeit bzw. zum Textverständnis oder zu Bereichen der auditiven Wahrnehmung und / oder Verarbeitung.