Hinweise auf das Vorliegen einer Hörschädigung

Leider werden immer noch viele Hörschädigungen spät erkannt, insbesondere bei leicht- bis mittelgradigen und einseitigen Hörschädigungen erfolgt die Diagnose erst im Kindergartenalter, manchmal erst in den ersten Schuljahren. Nicht immer wird bei einer auffälligen Sprachentwicklung sorgfältig genug eine Schwerhörigkeit ausgeschlossen bzw. überprüft. Folgendes Verhalten kann ein Hinweis auf das Vorliegen einer Hörschädigung sein:

  • Das Kind reagiert nicht oder nur verzögert, wenn es gerufen wird.
  • In Einzelsituationen reagiert das Kind unauffällig, in Gruppensituationen fühlt es sich unwohl oder entzieht sich diesen.
  • Dort reagiert es nicht auf Ansprache und orientiert sich überwiegend daran, was die anderen tun (Nachahmen).
  • Manchmal zeigen Kinder in großen Gruppen aggressives Verhalten, dass auf Überforderung beruht.
  • Die Sprache klingt verwaschen, geringer Wortschatz.
  • Beim Vorlesen setzt sich das Kind auf den Schoß, sonst hört es nicht zu.
  • Fernseher und CD-Player werden sehr laut gestellt.
  • Bei Schulkindern: Buchstaben (Laute) werden verwechselt oder ausgelassen, viele „Hörfehler“ in Diktaten.