Wichtige Begriffe

Im Folgenden sollen wichtige Begriffe in alphabetischer Reihenfolge erklärt werden.
Förderschwerpunkt

Der Sonderpädagogische Förderbedarf wird ausgewiesen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Sozial-Emotionale Entwicklung, Geistige Entwicklung,  Hören, Sehen sowie Körperliche und Motorische Entwicklung. Die Festlegung von Förderschwerpunkten bildet die Grundlage für die Entwicklung einer differenzierten Förderplanung (SVBl 02/2005 S. 50).

Integrationshilfe

Integrationshelferinnen und Integrationshelfer sind ein wichtiger Bestandteil der schulischen Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit umfassendem Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen. Sie leisten Hilfestellung im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
Häufig werden auch andere Bezeichnungen für Intergrationshelferinnen und -helfer verwendet: Eingliederungshelferinnen und -helfer, Schulassistenz, Assistenzkraft, Schulbegleiterinnen und -begleiter, Arbeitsplatzassistenz

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können entsprechend des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums über Sonderpädagogische Förderung (SVBl 2/2005) die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche und praktische Leistungsanforderungen verändert werden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei den Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht zusätzliche sonderpädagogische Maßnahmen benötigen. Die Ermittlung erfolgt durch eine kooperative Diagnostik und mündet in ein Beratungsgutachten, auf dessen Grundlage die Landesschulbehörde über Art und Umfang des Förderbedarfs entscheidet (SVBl 02/2005 S. 50).

 

Zusatzbedarf

Bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen kann die Landesschulbehörde auf Empfehlung der Förderschullehrkraft zusätzliche Förderstunden bewilligen.