Entwicklung des BFZ

  • Ab 2002/03 Entwicklung regionaler Integrationskonzepte mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Einzugsbereich der 4 ehemaligen Förderschulen im Primarbereich (sonderpädagogische Grundversorgung, Integrationsklassen).
  • Ab 2006/07: Ausweitung integrativer Beschulung auf ausgewählte Schulen im SEK 1 – Bereich. Mit der Einführung der regionalen Integrationskonzepte im Landkreis Uelzen ist eine stetig sinkende Schülerzahl an den Förderschulen Schwerpunkt Lernen verbunden.
  • 2009: Ratifizierung der UN – Behindertenrechtskonvention, die im § 24 Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung zusichert.
  • 2012: Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen.

§4: Inklusive Schule

(1)    „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten:“

(2)    In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. …“

  • Förderschulen werden zugleich sonderpädagogische Förderzentren (§ 14 Nds. Schulgesetz). Ihre Aufgabe besteht in der Planung, Steuerung und Koordinierung des Einsatzes der Förderschullehrkräfte für alle Formen sonderpädagogischer Förderung.
  • 28.11.2013: Beschluss des Kreistages zur Fusion der vier Förderschulen im Landkreis Uelzen mit dem Ziel der Bündelung und Erhaltung sonderpädagogischer Kompetenz trotz rückläufiger Schülerzahlen in den 4 Standorten.
  • 01.08.2014: Fusion der vier Förderschulen im Landkreis zur Förderschule Schwerpunkt Lernen, Landkreis Uelzen, mit der Vision ein Beratungs- und Förderzentrums ohne Schüler zu entwickeln, das Verantwortung für die Umsetzung inklusiver Bildung übernimmt.