Mobile Dienste

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht in §4 vor, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet und erzogen werden sollen, sofern dort ihrem individuellem Förderbedarf entsprochen werden kann

Für Schülerinnen und Schüler bei denen ein Förderbedarf in den Schwerpunkten

  • Körperliche und Motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen
  • Emotionale und Soziale Entwicklung

besteht, wurde der Mobile Dienst eingerichtet.

Er soll gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den beschriebenen Bereichen die notwendigen Hilfen erhalten und damit die wohnortnahe Schule besuchen.

Förderung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst erfolgt als zielgleiche Integration in der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schulform. Die Mobilen Dienste für alle Förderschwerpunkte arbeiten in allen allgemein bildenden Schulen in einem System gestufter Hilfen.

Mobile Dienste sind Stütze und Ergänzung der Förderung im Unterricht der allgemeinen Schule, um dort dem sonderpädagogischen Förderbedarf zu entsprechen und bei der Bewältigung von Problemen zu helfen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in den jeweiligen Rubriken.