Wichtige Begriffe

Im Folgenden sollen wichtige Begriffe in alphabetischer Reihenfolge erklärt werden.

Förderschwerpunkt

Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird ausgewiesen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Sozial-Emotionale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie Körperliche und Motorische Entwicklung. Die Festlegung von Förderschwerpunkten bildet die Grundlage für die Entwicklung einer differenzierten Förderplanung (SVBl 02/2005 S. 50).

Integrationshilfe/Schulassistenz

Integrationshelferinnen und Integrationshelfer / Schulassistenzen können ein wichtiger Bestandteil der schulischen Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit umfassendem Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen sein. Sie leisten Hilfestellung im motorischen, pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
Häufig werden auch andere Bezeichnungen für Intergrationshelferinnen und -helfer verwendet: Eingliederungshelferinnen und -helfer, Schulassistenz, Assistenzkraft, Schulbegleiterinnen und -begleiter, Arbeitsplatzassistenz.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können entsprechend des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums über Sonderpädagogische Förderung (SVBl 2/2005) die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche und praktische Leistungsanforderungen verändert werden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf/Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Sonderpädagogischer Förderbedarf / Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist bei den Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht zusätzliche sonderpädagogische Maßnahmen benötigen. Die Ermittlung erfolgt durch eine kooperative Diagnostik und mündet in ein Beratungsgutachten, auf dessen Grundlage die Landesschulbehörde über Art und Umfang des Förderbedarfs entscheidet (SVBl 02/2005 S. 50).

Zusatzbedarf

Bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen, Hören und KME kann die Landesschulbehörde auf Empfehlung der Förderschullehrkraft zusätzliche Förderstunden bewilligen.