In der Schule beraten und unterstützen wir die Lehrerinnen, Lehrer und SchulleiterInnen der zuständigen allgemeinbildenden Schule zu folgenden Themen: Anpassung von didaktischen, methodischen und unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen, damit die Hörschädigung des Schülers / der Schülerin angemessen berücksichtigt wird, z. B.
- Visualisierung von Unterrichtsinhalten
- Gestaltung der Sitzordnung
- angemessenes Kommunikationsverhalten, z. B. Mundbild
- Umgang mit der FM-Anlage
- Informationen über die Hörschädigung
Hinweise zur Koordination und Durchführung der Förderstunden nach dem Zusatzbedarf
- Beratung bei der Gewährung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs
- Angebot von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung
- Informieren der MitschülerInnen über die Art und Auswirkung der Hörschädigung. Ziel ist das bessere Verständnis für die Situation der betroffenen SchülerInnen und deren Integration in die Klassengemeinschaft. Bei Bedarf Durchführung von Unterricht(seinheiten) zum Thema Hören / Hörschädigungen, ggf. mit Simulation
- Durchführung von schulinternen Lehrerfortbildungen, Dienstbesprechungen oder Teilnahme an Klassen- oder Fachkonferenzen bei bestimmten Fragestellungen oder zur grundsätzlichen Information über die Schülerin / den Schüler