Um die Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung fördern zu können, ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit anderen Institutionen und Fachkräften erforderlich. Kooperationspartner sind u.a. HNO-Arzt/- Ärztin:
- Bereitstellung und Klärung von Fragen zu Audiogrammen, vor allem bei Abweichungen von Audiogrammen verschiedener Einrichtungen
- Erkrankungen und / oder Operationen, die für den Umgang mit dem Kind von Bedeutung sind
- Die Kinder und Jugendlichen sollten unbedingt bei einem Pädaudiologen in Behandlung sein, nur diese verfügen über das notwendige Fachwissen und haben Kenntnisse über die Behandlung und die Versorgung von Hörschädigungen im Kindesalter.
Hörgeräteakustiker / Hörgeräteakustikerin:
- Bereitstellung und Klärung von Fragen zum Audiogrammen
- Informationen über die Hörgeräte und die FM-Anlage
- Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Eltern mit ihrem Kind eine/n qualifizierten Pädakustiker/in aufsuchen.
Logopäde / Logopädin
- Absprache über Koordination schulischer und außerschulischer Förder- und Therapieangebote
- Einholen von Informationen bei der Erstellung von Beratungsgutachten
Der Kontakt zu den Kooperationspartnern wird über die Eltern hergestellt. Dazu muss in allen Fällen eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen.