Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

Bei einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist das periphere Hören, d. h. der Bereich bis zum Hörnerv, voll funktionsfähig. Die zentral-zerebrale Verarbeitung von Sprache ist gestört. Diese Störungen können sich in den verschiedenen Teilfunktionsbereichen in unterschiedlicher Ausprägung zeigen. ZB. kann eine Störung der auditiven Speicherung vorliegen, demnach ist die Merkspanne verkürzt, oder es liegt eine Diskriminationsstörung vor, bei der die Lautzuordnung bzw. –unterscheidung misslingt.

Bei einer Selektionsstörung kann Sprache nicht effektiv von Neben- und Hintergrundgeräuschen getrennt werden. Liegt der Verdacht auf das Vorliegen einer AVWS vor, ist unbedingt eine Pädaudiologie aufzusuchen, um sicherzustellen, dass eine differenzierte Diagnose erstellt wird. Beratung von Schüler/innen mit Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) Für den Bereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, ist folgender Ablauf vereinbart worden:

Die Symptomatik von AVWS hat ein sehr komplexes und individuell ausgeprägtes Erscheinungsbild. Das erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in Netzwerken. Für Schüler mit AVWS sind im Hinblick auf Diagnostik, Förderung und technische Versorgung unterschiedliche Beratungssysteme erforderlich. Die Lehrkräfte des Mobilen Dienstes Förderschwerpunkt Hören leisten einen Teil der Beratung.
Grundlagen der Beratung Festgestellte AVWS durch einen Pädaudiologen. Der Befund sollte Aussagen zu folgenden Bereichen enthalten:

  • audiometrische Befunde: Tonaudiogramm und / oder Sprachaudiogramm
  • auditive Verarbeitung und Wahrnehmung: Sprachaudiometrie im Störgeräusch, auditive Merkfähigkeit, Lautdifferenzierung, Lautidentifikation, Lokalisation
  • Angaben zu den durchgeführten Testverfahren und den erzielten Ergebnissen.

Im Vorwege der Beratung sollte von der zuständigen Schule der Fragebogen der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (http://www.dgpp.de/cms/media/download_gallery/FragAVWS.pdf) zu AVWS ausgefüllt werden.
Art und Umfang der Beratung Schüler mit einer diagnostizierten AVWS nach den obigen Bedingungen erhalten in der Regel eine einmalige, systemische Beratung. Zur Beratung gehören:

  • Hospitation im Unterricht
  • Beratungsgespräch mit den unterrichtenden Lehrkräften und / oder Klassenlehrer insbesondere zu

– Auswirkungen einer AVWS im Unterricht· methodische Maßnahmen (z.B. Sitzordnung, Visualisierung) – Nachteilsausgleich – Förderplan – außerschulische Förderung