Bei der Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigung wird ein großer Teil der Beratungsstunden auf die Umsetzung der Schulmaterialien (Arbeitsblätter, Arbeitshefte und Schulbücher) investiert.
Dies bedeutet, dass bei Schülerinnen und Schülern mit Blindheit
- die Schwarzschrift umformatiert und möglicherweise in Punktschrift ausgedruckt wird,
- Abbildungen in taktile Abbilder übertragen werden,
- Tabellen und Diagramme beschrieben werden
- oder Texte aufgelesen werden.
Bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung werden die Lehrkräfte hinsichtlich der Aufbereitung der Arbeitsmaterialien beraten.
Bei Arbeitsblättern ist
- auf einen guten Kontrast,
- Übersichtlichkeit
- und die adäquate Vergrößerung zu achten.