Integrationsfachdienste beraten und Unterstützen Arbeitnehmer mit Behinderungen auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies können Schüler sein, die kurz vor dem Schulabschluss stehen, aber auch Menschen, die in Werkstätten arbeiten. Auch Arbeitgeber werden von den Integrationsfachdiensten beraten. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich im § 109 SGB IX bzw. § 33 Abs. 6 SGB IX.
Aufgaben:
- Fähigkeits- Leistungs- und Interessenprofilerstellung
- Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit
- Begleitung der Berufsausbildung
- Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze
- Berufsvorbereitung
- Ggf. Betreuung am Arbeitsplatz
- Informieren von Kollegen und Vorgesetzen
- Ansprechpartner für Arbeitgeber
Integrationsfachdienste finden Sie unter: www.soziales.niedersachsen.de