Seit dem Schuljahr 2016/17 finden Kooperative Fallberatungen unter der Leitung von Jugendamt und UeBUS gemeinsam mit Lehrkräften, Schulleitung, Eltern, dem jeweiligen Schüler und anderen Beteiligten statt. Es wird beraten, in wieweit Wiedereingliederungshilfen nach §35a KJHG für einen betroffenen Schüler notwendig sind. Oftmals ist die inklusive Beschulung eines Schülers mit emotionaler oder sozialer Beeinträchtigung überhaupt nur dann möglich, wenn er für einige Zeit durch eine Einzelfallhilfe in der Schule unterstützt wird. Flankierend können beispielsweise im Nachmittagsbereich die Teilnahme an sozialen Gruppen oder erzieherische Hilfen im Rahmen der Familienhilfe sinnvoll sein.
Im Vorfeld einer Kooperativen Fallberatung muss ein Antrag an das Jugendamt gestellt worden sein, eine fachärztliche Diagnose über eine seelische Störung vorliegen und die Teilhabeeinschränkung mittels eines entsprechenden Fragebogens bei allen Beteiligten durch das Jugendamt ermittelt worden sein.
Die Kooperation zwischen Jugendamt und UeBUS im Hinblick auf die Klärung des Einsatzes von Einzelfallhilfen in der Schule ersetzt die Feststellungsverfahren des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung.