Der Schulvorstand ist das oberste schulische Gremium.
Es besteht aus je vier Mitgliedern der Elternschaft
und vier Mitgliedern des Lehrkräftekollegiums unter dem Vorsitz des Schulleiters.
Der Schulvorstand wird für zwei Jahre gewählt.
Der Schulvorstand ist das oberste schulische Gremium.
Es besteht aus je vier Mitgliedern der Elternschaft
und vier Mitgliedern des Lehrkräftekollegiums unter dem Vorsitz des Schulleiters.
Der Schulvorstand wird für zwei Jahre gewählt.