An der Grundschule Rosenthal-Schwicheldt arbeiten viele Menschen in verschiedenen Aufgabenbereichen und mit eigenen Zuständigkeiten.
Alle tragen gemeinsam dazu bei, dass wir als Schule bestmöglich zusammen funktionieren!
An der Grundschule Rosenthal-Schwicheldt arbeiten viele Menschen in verschiedenen Aufgabenbereichen und mit eigenen Zuständigkeiten.
Alle tragen gemeinsam dazu bei, dass wir als Schule bestmöglich zusammen funktionieren!
Freistellung (Fehltage durch Beurlaubung)
Der Unterrichtsbesuch ist nicht möglich und nicht krankheitsbedingt.
Ihr Kind muss für diese Zeit vom Unterricht freigestellt (beurlaubt) werden.
Freistellungen für einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Klassenlehrkraft zu stellen und müssen schriftlich genehmigt werden.
Freistellungen über mehrere Tage sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Schulleitung zu stellen und müssen schriftlich genehmigt werden.
Hinweis: Freistellungen im Anschluss an Ferien sind nur in besonders begründeten Fällen und ausschließlich nach Genehmigung der Schulleitung möglich. Bitte stellen Sie diesen Antrag frühzeitig.
Freistellungen für Arztbesuche:
Arztbesuche und Therapietermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Ihr Kind ist vor und nach dem Termin schulpflichtig. Die Anwesenheit in der Praxis muss von der Praxis mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.
Erziehungsberechtigte deren Kinder das 6. Lebensjahr in der Zeit vom 01. Juli bis zum 30. September vollenden, können auf Antrag die Einschulung um ein Jahr verschieben.
Hierüber informiert die folgende Informationsschrift https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/informationen-zur-flexibilisierung-des-einschulungsstichtages-162456.html
HINWEIS: Auch Flexkinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, MÜSSEN die Schulanmeldung ausgefüllt zurückschicken!
Wenn Sie Beratung zur Entwicklung Ihres Kindes im Zusammenhang mit den Anforderungen von Schule haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern!
Zur Einschulung wurden Notfall-Daten freiwillig hinterlegt. Wenn sich diese Daten ändern, muss eine neue Notfall-Daten-Liste in der Schule abgegeben werden. Änderungen von Daten werden von der Schule nicht vorgenommen, um Missverständnisse im Ernstfall zu vermeiden.
Eine Kopiervorlage befindet sich in der Informationsmappe zur Einschulung.
Im IServbereich befindet sich eine Vorlage zum download.
Die neue Notfall-Daten-Liste kann per E-mail gesendet werden an:
katrin.berkhoff@gs-ros-schwi.schulserver.de
Entschuldigung (Fehltage durch Krankheit)
Ist der Schulbesuch aus Krankheitsgründen nicht möglich, müssen Sie Ihr Kind bis 8.00 Uhr in der Schule abgemeldet haben:
05171 – 499961 (Anrufbeantworter nutzen) ab 07.30 Uhr
gs-rosenthal-schwicheldt@stadt-peine.de oder katrin.berkhoff@gs-ros-schwi.schulserver.de
Sollte Ihr Kind über mehrere Tage erkrankt sein, teilen Sie dieses bitte gleich telefonisch mit
oder wiederholen Sie Ihren Anruf für jeden weiteren Tag des Fehlens.
Bitte informieren Sie uns dringend, wenn es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt.
Eine mögliche Kopiervorlage befindet sich in der Informationsmappe zur Einschulung und im IServ Bereich zum download. Sie können auch ein eigenes Schreiben verwenden.


Wir laden Sie zur Schulanmeldung etwa 15 Monate vor dem Einschulungstermin ein. Im folgenden Jahr erfolgt eine Einladung vom Gesundheitsamt zur Überprüfung der Schulfähigkeit Ihres Kindes. Auch wir laden Sie und Ihr Kind zu einer spielerischen Überprüfung der Schulfähigkeit bei Bedarf ein.
Wir bieten im Februar einen Informationsabend zur Schulfähigkeit für Sie an und im Mai informieren wir Sie über die Einschulung und zur Organisation des Schulbesuches an unserer Schule in einer weiteren Veranstaltung. Wenn Sie eine Beratung zur Schulfähigkeit oder zu den verschiedenen Möglichkeiten der Einschulung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern!
Der Einschulungstermin ist immer der erste Samstag nach Ende der Sommerferien.