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Anstehende Termine

Januar 2025

Mittwoch 8. Januar

15:30 – 16:30
FK Sport
16:30 – 17:30
FK Musik

Montag 13. Januar

15:30 – 18:00
Zeugniskonferenzen Jg. 4

Dienstag 14. Januar

19:30 – 20:30
FöV Mitgliederversammlung

Montag 20. Januar

15:00 – 19:00
Zeugniskonferenzen Jg. 2 und 3

Link-Liste

 

 

Informationen

Informationen rund um die Schule

Inhalt

 

An- und Abfahrt

Wichtige Informationen zur An- und Abfahrt haben wir in einem Infoblatt für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie morgens Ihr Kind zur Schule bringen, entlassen Sie es bitte am Zaun in der Schillerstrasse oder an der Tür in der Bahnhofstrasse.

Zur Abholung bitten wir Sie, in der Schillerstrasse vor dem Zaun und nicht auf dem Schulhof zu warten. Bei Abholung in der Bahnhofstrasse warten Sie bitte vor und nicht in dem Gebäude auf Ihr Kind.

Die zuvor beschriebene Maßnahmen dienen der Sicherheit Ihrer Kinder. Wir kennen nicht alle Eltern und Angehörige persönlich und können daher nicht in allen Fällen beurteilen, ob sich jemand berechtigt oder unberechtigt im Schulgebäude bzw. auf dem Schulhof aufhält.

Betreuung

Unsere Schule ist eine verlässliche Grundschule. Ihre Kinder werden bis zu fünf Stunden betreut.

Frühbetreuung:

Die Frühbetreuung ist ein Angebot während der Schulwochen und ist täglich wählbar von Montag bis Freitag. Sie findet in der Zeit 07:30 – 07:55 Uhr in der Schülerbücherei bzw. im PC-Raum statt. Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schulhalbjahr.

Die Eingangstür zur Bahnhofstraße steht für Teilnehmer der Frühbetreuung von ca. 07:25 – 07:35 Uhr offen. Treffpunkt bis 07:30 Uhr ist die Pausenhalle. Schülerinnen und Schüler, die etwas später kommen, bringen ihren Ranzen zum Klassenraum und gehen dann selbstständig zur Schülerbücherei bzw. zum PC-Raum.

Spätbetreuung:

Die Spätbetreuung ist ein Angebot während der Schulwochen und findet bei Anmeldung verbindlich für ein Schulhalbjahr von Montag bis Freitag für die 1. Klassen bzw. Mittwoch bis Freitag für die 2. Klassen in der Zeit von 11:45 – 12:30 Uhr statt.

Die Schülerinnen und Schüler die sich für den Hort bzw. die Ganztagsschule angemeldet haben, müssen sich ebenfalls in der Spätbetreuung anmelden.

Ein Abholen vor dem Ende der Spätbetreuung ist nur in Ausnahmen möglich und muss mit den Betreuungskräften abgesprochen sein.

Bitte beachten: Für jedes Schuljahr muss eine neue Anmeldung erfolgen!

weitere nicht schulische Betreuungsangebote:

Elternabend

Für den ersten Elternabend der Klassen 1 und 3 laden die/der Klassenlehrer(in) ein. An diesem Abend werden die Klassenelternvorsitzenden und die Konferenzvertreter(innen) gewählt.

Für alle weiteren Elternabende (mindestens ein Elternabend/Halbjahr) laden die Klassenelternvorsitzenden ein.

Erlasse und Verordnungen

Informationen zu den gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Bildungsserver, dem Landeselternrat Niedersachen und der Website “Schule und Recht in Niedersachsen”.

Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind krank sein sollte, schauen Sie bitte unter Krankheit.

Wenn Ihr Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht kann und der Termin im Voraus bekannt ist, beantragen Sie bitte eine Unterrichtsbefreiung. Eine Unterrichtsbefreiung bis zu drei Tagen, genehmigt die Klassenlehrkraft.

Sollte die Unterrichtsbefreiung an Ferien grenzen oder mehr als drei Tage betragen, müssen Sie diese schriftlich bei der Schulleitung beantragen.

Unterrichtsbefreiungen für einen Urlaub außerhalb der Ferien werden nicht genehmigt.

Unterrichtsbefreiungen für Tage, die an die Ferien angrenzen, werden nur in Ausnahme genehmigt. Die Schulleitung legt strenge Maßstäbe an.

Arzttermine sollen Sie bitte auf den Nachmittag legen. Wenn dies jedoch nicht geht, muss auch hierfür eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden.

Ferien

Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie unter https://www.schulferien-online.de/ferien-niedersachsen

Ganztagsschule

Die Ganztagsschule ist ein Angebot während der Schulwochen von der Grundschule (Mo – Mi) und der Samtgemeinde Nenndorf (Do) und ist täglich in der Zeit von 12:30 – 14:45 Uhr wählbar. Die Ganztagsschule findet in den Räumlichkeiten der „Außenstelle“ statt. Dort befinden sich ebenfalls die Mensen, in denen die Kinder ein bestelltes Essen (s. Mensa) oder ein mitgebrachtes Essen zu sich nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler haben in der Ganztagsschule die Möglichkeit ihre Hausaufgaben anzufangen bzw. zu erledigen. Dafür stehen 40 Minuten zur Verfügung. Je nach Stundenplan steht den Schülerinnen und Schülern evtl. noch eine 45-minütige Spielzeit zur Verfügung.

Hinweise zu der Ganztagsschule: Die Lehrkräfte bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ihre Hausaufgaben während der Ganztagsschule anzufangen oder zu erledigen. Dabei sind die Lehrkräfte auf die Mitarbeit der Schüler angewiesen. Geben die Schüler nicht bekannt, welche Hausaufgaben sie aufhaben oder verweigern sie die Erledigung der Hausaufgaben, müssen diese zu Hause nachgearbeitet werden. Außerdem haben die Lehrkräfte nicht die zeitliche Möglichkeit alle Hausaufgaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Schauen Sie sich deshalb zu Hause mit Ihrem Kind gemeinsam die Hausaufgaben noch einmal in Ruhe an und lassen sich erklären, was Ihr Kind machen sollte.

Des Weiteren ist die Anmeldung für die Ganztagsschule verbindlich. Ein Abholen vor dem Ende der Ganztagsschule ist nur in Ausnahmen möglich und muss mit den Lehrkräften abgesprochen werden.

Seit dem Schuljahr 2017/18 bietet die Samtgemeinde Nenndorf eine Anschlussbetreuung nach der Ganztagsschule Montag – Donnerstag bis 16:30 Uhr und Freitags von 12:30 bis 16:30 Uhr an. Die Anmeldung erfolgt über die Samtgemeinde Nenndorf.

Hausaufgabenheft

Wir erstellen jedes Jahr einen Schulplaner, der verpflichtend von den Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 gekauft und benutzt werden muss.

Der Schulplaner dient nicht nur zum Aufschreiben der Hausaufgaben. Er kann auch als Kommunikationsmittel zwischen Lehrkräften und Eltern dienen. Der Schulplaner enthält zusätzlich Informationen rund um die Schule.

Infektionsschutz

Nach dem Infektionsschutzgesetz, ist der Schulbesuch bei manchen Krankheiten untersagt.

Wie Sie sich im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes verhalten müssen und ob die Krankheit unter das Infektionsschutzgesetz fällt, können Sie in dem Merkblatt zum Infektionsschutz nachlesen.

Konflikte in der Schule

In der Schule kann es immer wieder zu Konflikten kommen. Unser Flyer soll eine Hilfestellung sein.

Informationen finden Sie auch in dem Schulplaner Ihres Kindes.

Krankheit

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so melden Sie die Erkrankung noch am selben Tag bis spätestens 9:00 Uhr per Email an

krankmeldung@berlin-schule.net.

Spätestens am dritten Tag muss der Grund des Fernbleibens in der Schule bekanntgegeben werden.

Warum ist uns eine sofortige Krankmeldung so wichtig?

Es geht uns um die Sicherheit Ihres Kindes, die uns Lehrern wichtig ist. Mit Ihren pünktlichen Krankmeldungen helfen Sie den Fall zu vermeiden, dass Ihr Kind das Haus verlassen hat, aber in der Schule nicht angekommen ist. Denn nur durch gemeinsame Absprachen können wir etwas zur Sicherheit Ihres Kindes beitragen.

Helfen Sie bitte mit!

Ist Ihr Kind wieder gesund und haben Sie es nicht per Email abgemeldet, geben Sie bitte eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit. Einen Vordruck finden Sie auch auf der  Downloadseite. Sollten wir ein Attest benötigen, werden Sie darüber informiert.

Eine Abmeldung per Email wird auch benötigt, wenn Ihr Kind einzelne Stunden versäumt.

Sollte Ihr Kind im Laufe des Schultages erkranken, werden Sie von uns verständigt und gebeten, das Kind abzuholen.

Läuse

Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun!

Sollten Sie einen Befall Ihres Kindes bemerken, informieren Sie bitte Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mensa

Ganztagsschüler(innen) können in der Mensa ein warmes Mittagessen erhalten. Dafür ist eine Registrierung bei dem Caterer “Erste Sahne” notwendig.

Es steht jeder Schülerin und jedem Schüler frei, eigenes Essen für die Mittagspause mitzubringen. Getränke werden nicht vom Caterer oder der Schule angeboten und müssen mitgebracht werden.

Schulausfall

Bei Glatteis bzw. Hitzefrei während der Schulzeit haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Ihr Kind nach Hause gehen darf oder in der Schule betreut werden soll. Zu Beginn des Schuljahres können Sie Ihre Entscheidung in das Hausaufgabenheft eintragen oder das Formular unterschreiben.

Der Landkreis Schaumburg informiert über Schulausfälle bei extremer Witterung oder sonstigen Vorkommnissen auf seiner Internetseite. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Schulbus

Die Busfahrpläne liegen der Schule vor. Sie können die Fahrpläne über die  Website der Schaumburger Verkehrsgesellschaft (SVG) in Erfahrung bringen.

Die Schülerbeförderung ist immer wieder ein großes Thema. Sollten Sie Anlass zur Kritik haben, hat der Kreiselternrat ein Formular veröffentlicht, welches Sie unter dem Link http://ker-schaumburg.de/index.php/schuelerbefoerderung dowloaden können.

Schulhof

Der Schulhof hat nach seiner Fertigstellung im Frühjahr 2017 viele Spielmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

Damit alle Schülerinnen und Schüler Spaß haben können, wird mit den Kindern und deren Eltern ein “Pausenvertrag” geschlossen.

Bitte beachten: Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht erlaubt. Das Fahrrad muss geschoben werden.

Schülerbücherei

Die Schule hat eine eigene Bücherei für die Schülerinnen und Schüler. Dort befinden sich Bücher für unterschiedliche Lesestufen und Sachbücher zu verschiedenen Themen (z. B. Tiere, Technik, Geschichte und vieles mehr.)

Die Schülerbücherei hat täglich von 9:35 Uhr bis 9:55 Uhr (1. große Pause) geöffnet.

Für die Ausleihe benötigen die Schülerinnen und Schüler einen Bücherei-Ausweis. Um einen Ausweis zu erhalten, müssen die Schülerin/der Schüler und die Eltern die Nutzungsordnung der Schülerbücherei unterschreiben und in der Bücherei bzw. bei der Klassenlehrkraft abgeben.

Sport

Die Kinder benötigen für den Sportunterricht funktionelle Kleidung, die weder Träger noch andere behindert oder gefährdet.

In sämtlichen Sporthallen, die von der Schule genutzt werden, dürfen nur Hallensportschuhe (keine Nutzung als Straßenschuhe und sie dürfen keine Streifen hinterlassen) benutzt werden.

Bei Langhaarfrisuren sind Haarbänder erforderlich. Das betrifft den Sport- und Schwimmunterricht.

Während des Sport- und Schwimmunterricht darf kein Schmuck (Ketten, Armbänder, Ringe, Ohrringe (eventuell mit Pflaster abkleben) getragen werden.

Auch wenn Ihr Kind vom Sportunterricht durch ein Attest befreit ist, besteht Schulpflicht (Anwesenheitspflicht).

Schwimmunterricht:

Vor dem Schwimmunterricht duschen alle Kinder mit Duschsachen, um sich zu reinigen (Hygiene!).

Der Schwimmunterricht wird rechtzeitig beendet, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Abduschen und Haare föhnen zu geben.

Stundenzeiten

Die Unterrichtszeiten während der Schulzeit sind wie folgt:

07.30 – 07.55 Uhr  Frühbetreuung (nur nach Anmeldung)
07.45 – 07.55 Uhr  offene Eingangsphase
07.55 – 08.40 Uhr  1. Stunde
08.40 – 09.25 Uhr  2. Stunde
09.25 – 09.35 Uhr  Frühstückspause
09.35 – 09.55 Uhr  1. große Pause
09.55 – 10.40 Uhr  3. Stunde
10.45 – 11.30 Uhr  4. Stunde
11.30 – 11.45 Uhr  2. große Pause
11.45 – 12.30 Uhr  Betreuung (1./2. Klassen nur nach Anmeldung) oder 5. Stunde
12.30 – 13.15 Uhr  6. Stunde oder Ganztagsschule (nur nach Anmeldung)
13.15 – 14.45 Uhr  Ganztagsschule (nur nach Anmeldung)
14:45 – 16:30 Uhr  Anschlussbetreuung durch die Gemeinde (nur nach Anmeldung)

Telefonnummern

Wir bitten um Verständnis, dass das Sekretariat aus Gründen des Datenschutzes keine privaten Telefonnummern von Lehrkräften und Eltern herausgeben darf. Sollten Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Die Lehrkraft wird informiert und meldet sich bei Ihnen. Wenn eine Lehrerin / ein Lehrer Ihnen seine Telefonnummer mitgeteilt hat, dürfen Sie diese selbstverständlich auch benutzen. Bitte bedenken Sie aber, dass auch Lehrkräfte Freizeit benötigen und rufen sie nicht nach 20:00 Uhr oder am Wochenende an.

Termine

Die Schule führt und aktualisiert einen Terminkalender.

Waffenerlass

Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Stich-, Hieb- und Stoßwaffen, Schusswaffen und Feuerwerkskörper mit in die Schule bringen.

Bitte lesen Sie die Information für Erziehungsberechtigte zum Waffenerlass.