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Archiv der Kategorie: Hinweise und Meldungen

Anstehende Termine

April 2024

Montag 29. April

19:00 – 20:30
Elternabend 2b
19:00 – 20:30
Elternabend 2d

Mai 2024

Donnerstag 2. Mai

19:00 – 20:00
Elternabend 1d

Montag 6. Mai

19:00 – 20:00
Elternabend 1e
19:00 – 20:00
Elternabend 3c

Link-Liste

 

 

Neue Verordnung für die Schulen in Niedersachsen ab 31. Mai 2021

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, gilt ab dem 31. Mai 2021 eine neue Verordnung für die Schulen in Niedersachsen.

Die Verordnung sieht folgenden Stufenplan vor:

Stufenplan ab 31.05.2021

Das Kultusministerium hat dazu auch wieder Briefe für die Eltern und Schülerinnen und Schüler geschickt.

2021-05-21 Brief an Eltern

2021-05-21 Brief an Eltern einfach

2021-05-21 Brief an Schülerinnen und Schüler GS

Stufenplan des Kultusministerium Regelung ab 31. Mai 2021

Update 26.05.2021

Elternbrief zum möglichen Szenarienwechsel ab 07.06.2021 von der Schulleitung der Berlin-Schule

 

Informationen zur “Notbremse” und Schule

Die “Corona-Notbremse” des Bundes tritt am Samstag, 24.04.2021 in Kraft und ist befristet bis Mittwoch, 30.06.2021.

In Niedersachsen müssen Schüler weiterin bei einem Schwellenwert von 100 in den Distanzunterricht wechseln – mit Ausnahme von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen. In der Regelung des Bundes ist der Distanzunterricht – mit Ausnahme der Abschlussklassen – ab einem Inzidenzwert von 165 vorgesehen. Ausgenommen davon sind die 4. Klassen der Grundschulen.

Genauere Informationen enthält der Brief des Kultusministerium:

Brief des Kultusministerium an die Eltern

Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt

Welche Gruppe wann im Wechselunterricht in der Schule ist, finden Sie aktualisiert auf  dieser Seite.

In Szenario B und C wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Weitere Informationen zur Testpflicht und zu Klassenarbeiten

Der Nachweis über ein negatives Testergebnis wird nun einheitlich in ein Kalenderblatt im Schulplaner eingetragen.

Bitte senden Sie keine Emails mehr, sondern unterschreiben Sie am Testtag in dem Kalender, der bei jedem Kind in den Schulplaner geklebt wurde. Somit nimmt die Kontrolle nicht mehr so viel Zeit in Anspruch und der Unterricht kann zügiger beginnen.

Klassenarbeiten/Lernzielkontrollen werden vor Ort in der Schule geschrieben. Hier gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht. Eine Testpflicht gilt dann allerdings auch nicht. Wir bitten die Eltern trotzdem, Ihr Kind zu testen, bevor es in die Schule kommt. Kostenlose Testkits hierfür können auf Anfrage von Mitschülern/innen mitgenommen oder im Sekretariat abgeholt werden.

Bei weiteren Fragen, schreiben Sie bitte eine Email an schule@berlin-schule.net

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. April 2021

Am 01.04.2021 gab das niedersächsische Kultusministerium bekannt, dass ab dem 12. April 2021 alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sich in der Regel zweimal pro Woche  vor Unterrichtsbeginn zu Hause testen müssen.

Die Tests sind verpflichtend montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags durchzuführen.

Am Montag, dem 12.04.2021 werden die Testkits in den ersten beiden Stunden herausgegeben:

  • Gruppe A kommt in der 1. Stunde (07:45 – 8:30 Uhr) in die Schule, um sich die Testkits abzuholen und gehen anschließend wieder nach Hause, um den Test dort mit den Eltern durchzuführen.
  • Gruppe B kommt in der 2. Stunde (8:45 – 9:30 Uhr) in die Schule, um sich die Testkits im Klassenraum abzuholen, um den Test am Dienstagmorgen vor Unterrichtsbeginn zu testen.
  • Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung der Gruppe B können sich das Testkit am Montag, den 12.04.2021 ab 6:30 Uhr beim Hausmeister gegen Abgabe des Bestätigungsabschnitts (siehe unten) abholen, um rechtzeitig zu Beginn der Notbetreuung um 7:45 Uhr getestet zu sein.

Alternativ kann das Testkit auch von Klassenkameraden/innen mitgenommen werden.

Da der Testwunsch nun in eine Testpflicht umgewandelt wurde, haben Sie erneut die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht mit diesem Formular abzumelden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Elternbrief unserer Schulleitung und den Informationen des Kultusministerium.

Elternbrief der Grundschule Berlin-Schule

Brief des Kultusministerium an die Eltern

Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt

Brief des Kultusministerium an die Schülerinnen und Schüler

Der Erhalt der Informationen zur Testpflicht muss bestätigt werden! Am Ende des Informationsschreiben ist ein Abschnitt zur Bestätigung. Bitte geben Sie diesen Abschnitt zur Abholung des Testkits oder am ersten Präsenztag mit.

Elterninfo zur Testpflicht mit Abschnitt zur Kenntnisnahme

Elterninfo zur Testpflicht verkürzt mit Abschnitt zur Kenntnisnahme

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte bzw. schreiben Sie eine E-Mail an
schule@berlin-schule.net, da das Sekretariat erst wieder ab Montag, den 12.4. besetzt ist.

So geht es nach den Osterferien weiter!

Nach den Osterferien bleibt es bei Szenario B. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppen A kommen am 12.04.2021 wieder in die Schule. Eine kalendarische Übersicht finden sie hier.

Weiterhin wird auch eine Notbetreuung angeboten. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.

Leider konnten wir bisher nur ein Testkit für den Selbsttest an die Schülerinnen und Schüler herausgeben, da wir nicht genügend Testkits vom Land für eine zweite Ausgabe erhalten haben. Wir hoffen aber auf eine weitere Lieferung mit mehr Tests in den Ferien, so dass wir nach den Ferien zwei Testkits pro Woche mitgeben können.

Vor den Ferien hat das Kultusministerium wieder Briefe für die Erziehungsberechtigen geschrieben.

2021-03-24_Brief_an_Eltern

2021-03-24_Brief_an_Eltern_einfach

 

Nachweis der Masernschutzimpfungen bis zum 26.03.2021

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am l. März 2020 in Kraft trat.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Imfkommission emfohlenen Masern-lmpfungen vorweisen müssen. Das heißt, es müssen zwei Impfungen für den Masernschutz durchgeführt worden sein.

Als Grundschule sind wir zur Dokumentation der Impfung verpflichtet. Trotz der Übergangszeit bis zum 31.07.2021 bitten wir Sie, uns den Impfnachweis Ihres Kindes bis zum 26.03.2021 zukommen zu lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.

 

Neue Regelung zu Krankmeldungen

Wir wollen die Krankmeldungen und Abmeldungen (Betreuung, Ganztagsschule, Arzttermine) an der Berlin-Schule künftig für alle Beteiligten einfacher gestalten.

Alle Ab- und Krankmeldungen Ihres Kindes / Ihrer Kinder soll ab sofort ausschließlich per Email erfolgen.

Dafür haben wir folgende Emailadresse eingerichtet:

krankmeldung@berlin-schule.net

Bitte nutzen Sie die angegebene Emailadresse ausschließlich für Ab- und Krankmeldungen!

Von morgendlichen Anrufen im Sekretariat bitten wir Sie zu diesen Zwecken abzusehen.

Bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder bis spätestens 9:00 Uhr krank oder ab.

Nach einer Abmeldung/Krankmeldung per Email ist keine weitere schriftliche Krankmeldung in Papierform erforderlich.

Für alle anderen Anliegen können Sie sich weiterhin wie gewohnt telefonisch unter 0 57 23 / 27 83 oder per Email (schule@berlin-schule.net) an die Schule bzw. Ihre Klassenlehrkraft wenden.

Alle Informationen hierzu können Sie auch in unserem Elternbrief vom 16.02.2021 nachlesen.

Neue Beschlüsse der Landesregierung

In den niedersächsichen Grundschulen wird bis zu den Osterferien in Szenario B (Wechselunterricht) beschult.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Elternbrief der Grundschule Berlin-Schule

Brief des Kultusministerium an die Eltern

10-Punkte Agenda des Kultusministerium

Anmeldebogen Notbetreuung vom 15.02. bis 26.03.

Eine kalendarische Übersicht wann welche Gruppe im Szenario B Präsenzunterricht hat, finden Sie unter Service – Szenario B – Welche Gruppe hat wann Unterricht?

Informationen zu den Halbjahreszeugnissen, den Präsenzterminen und der Notbetreuung

Halbjahreszeugnisse

Die Informationen zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.

Sollten Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abgemeldet haben, vereinbaren Sie bitte mit der Klassenlehrkraft einen Ausgabetermin für das Zeugnis.

Wer hat wann Unterricht?

Im Bereich Service haben wir eine Übersicht erstellt, in der Sie nachsehen können, wann welche Gruppe Präsenzunterricht hat.

Notbetreuung

Wenn Sie weiterhin eine Notbetreuung für Ihr(e) Kind(er) benötigen, können Sie Ihr(e) Kind(er) mit dem folgenden Formular beantragen:

Anmeldebogen für die Notbetreuung ab 03.02.2021

Information für Bus-Kinder

Schaubild
Quelle: www.niedersachsen.de

Die Buskinder der Grundschulen dürfen weiterhin ihre textilen Mund-Nasen-Bedeckungen nutzen.

Die ganze Verordnung finden Sie auf www.niedersachsen.de zum Nachlesen.

 

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – Stand 20.01.2021

Am Dienstag, 19.01.2021 haben die Mininsterpräsidenten der Bundesländer und die Bundesregierung neue Verordnungen bezüglich der Corona-Maßnahmen beschlossen.

Heute Morgen (20.01.2021) haben der Ministerpräsident Weil und der Kultusminister Tonne die neuen Regeln für Niedersachsen in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Für unsere Schule gibt es folgende Regelungen:

  • Szenario B bis Sonntag, 14.02.2021
  • weiterhin Notbetreuung
  • Aussetzung der Präsenspflicht bis einschließlich 14.02.2021

Was bedeutet das nun?

  • Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin im Wechsel unterrichtet. Das Szenario B wird bis zum 14.02.2021 verlängert.
  • Wie bisher kann unter den bekannten Bedingungen eine Notbetreuung von 7:45 – 12:45 Uhr in Anspruch genommen werden.
  • Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden. Die abgemeldeten Schülerinnen und Schüler arbeiten dann im Distanzlernen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten. Die Abmeldung erfolgt für den gesamten Zeitraum bis einschließlich 14.02.2021. Es gibt keine tageweise Abmeldung. Die Schülerinnen und Schüler können für Klassenarbeiten in die Schule bestellt werden. Eine Notbetreuung kann nach der Abmeldung nicht in Anspruch genommen werden.
  • Das Abmeldeformular sollte bis spätestens Freitag, den 22.01.2021 in der Schule ankommen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Brief des Kultusminiserium, eine Erläuterung zur Präsenzpflichbefreiung und das Antragsformular zur Abmeldung zum herunterladen bereit:

Brief des Kultusministerium an die Eltern

Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt

Erläuterung zur Befreiung von der Präsenzpflicht

Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht (bitte bis zum 22.01.2021 abgeben)