April 2024
Montag 29. April
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Mai 2024
Donnerstag 2. Mai
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Montag 6. Mai
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Home » Hinweise und Meldungen (Seite 3)
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, gilt ab dem 31. Mai 2021 eine neue Verordnung für die Schulen in Niedersachsen.
Die Verordnung sieht folgenden Stufenplan vor:
Das Kultusministerium hat dazu auch wieder Briefe für die Eltern und Schülerinnen und Schüler geschickt.
2021-05-21 Brief an Eltern einfach
2021-05-21 Brief an Schülerinnen und Schüler GS
Stufenplan des Kultusministerium Regelung ab 31. Mai 2021
Elternbrief zum möglichen Szenarienwechsel ab 07.06.2021 von der Schulleitung der Berlin-Schule
Die “Corona-Notbremse” des Bundes tritt am Samstag, 24.04.2021 in Kraft und ist befristet bis Mittwoch, 30.06.2021.
In Niedersachsen müssen Schüler weiterin bei einem Schwellenwert von 100 in den Distanzunterricht wechseln – mit Ausnahme von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen. In der Regelung des Bundes ist der Distanzunterricht – mit Ausnahme der Abschlussklassen – ab einem Inzidenzwert von 165 vorgesehen. Ausgenommen davon sind die 4. Klassen der Grundschulen.
Genauere Informationen enthält der Brief des Kultusministerium:
Brief des Kultusministerium an die Eltern
Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt
Welche Gruppe wann im Wechselunterricht in der Schule ist, finden Sie aktualisiert auf dieser Seite.
In Szenario B und C wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Der Nachweis über ein negatives Testergebnis wird nun einheitlich in ein Kalenderblatt im Schulplaner eingetragen.
Bitte senden Sie keine Emails mehr, sondern unterschreiben Sie am Testtag in dem Kalender, der bei jedem Kind in den Schulplaner geklebt wurde. Somit nimmt die Kontrolle nicht mehr so viel Zeit in Anspruch und der Unterricht kann zügiger beginnen.
Klassenarbeiten/Lernzielkontrollen werden vor Ort in der Schule geschrieben. Hier gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht. Eine Testpflicht gilt dann allerdings auch nicht. Wir bitten die Eltern trotzdem, Ihr Kind zu testen, bevor es in die Schule kommt. Kostenlose Testkits hierfür können auf Anfrage von Mitschülern/innen mitgenommen oder im Sekretariat abgeholt werden.
Bei weiteren Fragen, schreiben Sie bitte eine Email an schule@berlin-schule.net
Am 01.04.2021 gab das niedersächsische Kultusministerium bekannt, dass ab dem 12. April 2021 alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause testen müssen.
Die Tests sind verpflichtend montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags durchzuführen.
Am Montag, dem 12.04.2021 werden die Testkits in den ersten beiden Stunden herausgegeben:
Alternativ kann das Testkit auch von Klassenkameraden/innen mitgenommen werden.
Da der Testwunsch nun in eine Testpflicht umgewandelt wurde, haben Sie erneut die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht mit diesem Formular abzumelden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Elternbrief unserer Schulleitung und den Informationen des Kultusministerium.
Elternbrief der Grundschule Berlin-Schule
Brief des Kultusministerium an die Eltern
Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt
Brief des Kultusministerium an die Schülerinnen und Schüler
Der Erhalt der Informationen zur Testpflicht muss bestätigt werden! Am Ende des Informationsschreiben ist ein Abschnitt zur Bestätigung. Bitte geben Sie diesen Abschnitt zur Abholung des Testkits oder am ersten Präsenztag mit.
Elterninfo zur Testpflicht mit Abschnitt zur Kenntnisnahme
Elterninfo zur Testpflicht verkürzt mit Abschnitt zur Kenntnisnahme
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte bzw. schreiben Sie eine E-Mail an
schule@berlin-schule.net, da das Sekretariat erst wieder ab Montag, den 12.4. besetzt ist.
Nach den Osterferien bleibt es bei Szenario B. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppen A kommen am 12.04.2021 wieder in die Schule. Eine kalendarische Übersicht finden sie hier.
Weiterhin wird auch eine Notbetreuung angeboten. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.
Leider konnten wir bisher nur ein Testkit für den Selbsttest an die Schülerinnen und Schüler herausgeben, da wir nicht genügend Testkits vom Land für eine zweite Ausgabe erhalten haben. Wir hoffen aber auf eine weitere Lieferung mit mehr Tests in den Ferien, so dass wir nach den Ferien zwei Testkits pro Woche mitgeben können.
Vor den Ferien hat das Kultusministerium wieder Briefe für die Erziehungsberechtigen geschrieben.
2021-03-24_Brief_an_Eltern_einfach
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am l. März 2020 in Kraft trat.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Imfkommission emfohlenen Masern-lmpfungen vorweisen müssen. Das heißt, es müssen zwei Impfungen für den Masernschutz durchgeführt worden sein.
Als Grundschule sind wir zur Dokumentation der Impfung verpflichtet. Trotz der Übergangszeit bis zum 31.07.2021 bitten wir Sie, uns den Impfnachweis Ihres Kindes bis zum 26.03.2021 zukommen zu lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.
Wir wollen die Krankmeldungen und Abmeldungen (Betreuung, Ganztagsschule, Arzttermine) an der Berlin-Schule künftig für alle Beteiligten einfacher gestalten.
Alle Ab- und Krankmeldungen Ihres Kindes / Ihrer Kinder soll ab sofort ausschließlich per Email erfolgen.
Dafür haben wir folgende Emailadresse eingerichtet:
krankmeldung@berlin-schule.net
Bitte nutzen Sie die angegebene Emailadresse ausschließlich für Ab- und Krankmeldungen!
Von morgendlichen Anrufen im Sekretariat bitten wir Sie zu diesen Zwecken abzusehen.
Bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder bis spätestens 9:00 Uhr krank oder ab.
Nach einer Abmeldung/Krankmeldung per Email ist keine weitere schriftliche Krankmeldung in Papierform erforderlich.
Für alle anderen Anliegen können Sie sich weiterhin wie gewohnt telefonisch unter 0 57 23 / 27 83 oder per Email (schule@berlin-schule.net) an die Schule bzw. Ihre Klassenlehrkraft wenden.
Alle Informationen hierzu können Sie auch in unserem Elternbrief vom 16.02.2021 nachlesen.
In den niedersächsichen Grundschulen wird bis zu den Osterferien in Szenario B (Wechselunterricht) beschult.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Elternbrief der Grundschule Berlin-Schule
Brief des Kultusministerium an die Eltern
10-Punkte Agenda des Kultusministerium
Anmeldebogen Notbetreuung vom 15.02. bis 26.03.
Eine kalendarische Übersicht wann welche Gruppe im Szenario B Präsenzunterricht hat, finden Sie unter Service – Szenario B – Welche Gruppe hat wann Unterricht?
Die Informationen zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.
Sollten Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abgemeldet haben, vereinbaren Sie bitte mit der Klassenlehrkraft einen Ausgabetermin für das Zeugnis.
Im Bereich Service haben wir eine Übersicht erstellt, in der Sie nachsehen können, wann welche Gruppe Präsenzunterricht hat.
Wenn Sie weiterhin eine Notbetreuung für Ihr(e) Kind(er) benötigen, können Sie Ihr(e) Kind(er) mit dem folgenden Formular beantragen:
Anmeldebogen für die Notbetreuung ab 03.02.2021
Die Buskinder der Grundschulen dürfen weiterhin ihre textilen Mund-Nasen-Bedeckungen nutzen.
Die ganze Verordnung finden Sie auf www.niedersachsen.de zum Nachlesen.
Am Dienstag, 19.01.2021 haben die Mininsterpräsidenten der Bundesländer und die Bundesregierung neue Verordnungen bezüglich der Corona-Maßnahmen beschlossen.
Heute Morgen (20.01.2021) haben der Ministerpräsident Weil und der Kultusminister Tonne die neuen Regeln für Niedersachsen in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Für unsere Schule gibt es folgende Regelungen:
Was bedeutet das nun?
Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Brief des Kultusminiserium, eine Erläuterung zur Präsenzpflichbefreiung und das Antragsformular zur Abmeldung zum herunterladen bereit:
Brief des Kultusministerium an die Eltern
Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt
Erläuterung zur Befreiung von der Präsenzpflicht
Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht (bitte bis zum 22.01.2021 abgeben)