Einschulung
Änderungen im Schulgesetz bezüglich des Einschulungstermins:</
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
Weitere Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungstermins:
Flexibilisierung Einschulungstermin
Weitere Informationen rund um die Einschulung:
Mein Kind kommt zur Schule