Adventsfeiern
Während der Adventszeit finden einmal wöchentlich in der Schulgemeinschaft kurze Adventsfeiern
statt. Diese werden von den einzelnen Klassen vorbereitet. Die Erziehungsberechtigten der
vorbereitenden Klassen sind herzlich eingeladen.
Aufsicht
Die Aufsicht wird ab 7.15 Uhr geführt. Vorher ist keine Aufsicht gegeben. Die Aufsicht gilt für
den Unterricht, die Spielstunden, das Nachmittagsangebot und alle Pausen. Die Schüler dürfen
während der gesamten Unterrichtszeit das Schulgelände ohne Lehrperson nicht verlassen.
Auskünfte
Für alle schulischen Fragen und Anliegen stehen den Erziehungsberechtigten die Klassenlehrer und
die Schulleitung zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie in der Stay-Informed-App. Dort
finden Sie ebenfalls die Bürozeiten der Schulsekretärin.
Geben Sie bitte Änderungen zu Ihren Telefonnummern oder Adressen umgehend an die Schule
weiter.
Beurlaubungen
In Niedersachsen gilt die Schulpflicht während der gesamten Unterrichtswochen. Ausnahmen
kann es nur in begründeten Notfällen geben. In solchen Fällen muss ein Antrag im Voraus schriftlich
beim Klassenlehrer gestellt werden und wird von diesem je nach Dauer der Beurlaubung ggf. an
die Schulleitung weitergeleitet. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien, des Wochenendes
oder für Tagesreisen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Elternabend
Elternabende finden in der Regel zu Beginn jedes Schuljahres statt. Diese werden von den
Vorsitzenden der Klassenelternschaft nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft einberufen.
Die Elternabende befassen sich inhaltlich mit den Belangen der gesamten Lerngruppe, z.B.
Unterrichtsinhalten und Methoden, Gestaltung von Festen und Klassenfahrten.
Elternsprechtage
Besondere Gelegenheit für Gespräche bieten die Elternsprechtage, die zweimal im Schuljahr in den
Klassenräumen der Kinder stattfinden. Zu den Sprechzeiten können sich die Erziehungsberechtigten
anmelden. In der vierten Klasse findet zweimal im Jahr ein Beratungsgespräch zum Übergang
an die weiterführende Schule statt. Bei zusätzlichem Bedarf kann mit der Klassenlehrkraft ein
Gesprächstermin vereinbart werden.
Erkrankungen
Wenn Ihr Kind erkrankt, genügt es zunächst, wenn Sie Ihr Kind morgens über
die Stay-Informed-App abmelden. Ab dem dritten Fehltag benötigen wir eine schriftliche
Entschuldigung. Bei meldepflichtigen Krankheiten oder dem Befall von Kopfläusen müssen Sie
die Schule umgehend informieren (s. Belehrung zum Infektionsschutzgesetz in diesem Heft).
Damit Sie Ihr Kind im Fall eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung abholen
können, benötigen die Klassenlehrer von jedem Kind eine sog. „Notfalltelefonnummer“, unter der
Sie vormittags üblicherweise zu erreichen sind.
Ferien
Ferien- und Feiertage entnehmen Sie bitte dem Newsletter, der Stay-Informed-App oder unserer
Schulhomepage unter www.ggs-osterbrock.de.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder, nicht für Eltern. Die Kinder üben zu Hause
Unterrichtsinhalte weiter oder bereiten sich auf den Unterricht vor. Für Schüler der Grundschule
ist ein zeitlicher Rahmen von täglich 30 Minuten vorgesehen.
Klassenelternschaft
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden zusammen die Klassenelternschaft. Sie wählen
aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter laden in
Absprache mit den Klassenlehrern zu etwa ein bis zwei Elternabenden pro Schuljahr ein. Sie sind
bei Bedarf die Ansprechpartner für Lehrer und Eltern. Die Klassenelternvertreter sind gleichzeitig
Mitglieder des Schulelternrats.
Kronenheft
Das Kronenheft dient in erster Linie als Hausaufgabenheft für die Kinder und als Mitteilungsheft
zwischen Schule und Elternhaus. Außerdem können Sie dem Kronenheft wichtige Informationen
entnehmen.
Lernstandskontrollen
Die Schüler sollen auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet werden. Dies
beginnt im ersten und zweiten Schuljahr mit kurzen schriftlichen Übungen. In den Klassen 3 und
4 werden in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht schriftliche Klassenarbeiten geschrieben,
die benotet werden. Die Lernkontrollen in den „Nebenfächern“ sind durch die Absprachen in den
Fachkonferenzen geregelt.
Naturpark-Schule
Als Naturpark-Schule wollen wir uns besonders mit der Natur in unserer näheren Umgebung
beschäftigen. Im Rahmen des Sachunterrichts besuchen die SchülerInnen z.B. das Moormuseum
in Groß Hesepe oder erkunden den Wald mit einem Ranger des Naturparks Bourtanger Moor.
Newsletter
Zu Beginn eines neuen Monats wird der Newsletter über die Stay-Informed-App versendet. Dem
Newsletter können Sie Termine und wichtige Informationen zum Schulleben entnehmen.
Schulordnung
An unserer Schule haben wir Regeln für unser Zusammenleben erarbeitet, an die sich alle
Mitglieder unserer Schulgemeinschaft halten sollen, um das Zusammenleben für alle angenehm
zu machen. Diese Schulregeln werden am Anfang eines jeden Schuljahres mit den Kindern der
Klasse besprochen und von Kindern und Eltern unterschrieben.
Schulelternrat (SER)
Der SER ist ein Gremium von Vorsitzenden der Klassenelternschaften sowie deren Stellvertretern.
Eingeladen zu den Treffen des SER wird zudem die Schulleitung. Im SER werden verschiedene
Aspekte des Schullebens erörtert, aber auch Informationen aus anderen Gremien wie Stadt- oder
Kreiselternrat.
Schulvorstand
Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter mit Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten
zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Schwimmunterricht
Unsere Kinder erhalten in einem Halbjahr der Klasse 3 und in einem Halbjahr der Klasse 4
Schwimmunterricht in der Schwimmhalle Dalum. An diesen Tagen fahren die Kinder mit dem
Schulbus bis zur Schwimmhalle in Dalum. Als Schwimmkleidung benötigen die Kinder einen
Badeanzug oder eine Badehose.
Sportfreundliche Schule
Als „Sportfreundliche Schule“ legen wir besonderen Wert auf sportliche Aktivitäten. Ein sportlicher
Höhepunkt ist der Lauftag, an dem die Kinder ihre läuferische Ausdauer unter Beweis stellen
und das Laufabzeichen erwerben können. Weiterhin finden an unserer Schule im Laufe des
Schuljahres verschiedene Turniere statt, wie z. B. das Soccerturnier (im Schulverbund Geeste),
das Völkerballturnier der Mädchen (im Schulverbund Geeste) und das Low-T-Ball-Turnier in
Zusammenarbeit mit dem TSC Osterbrock. Auch der Gesundheitstag, der zweimal im Schuljahr
stattfindet, bildet einen wichtigen Teil im Rahmen der „Sportfreundlichen Schule“.
Stay-Informed-App
Über die Stay-Informed-App erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen über
das Schulleben. So werden z.B. der Newsletter, Elternbriefe, Einladungen zu Elternsprechtagen,
kurzfristige Stundenplanänderungen o.ä. über die App versendet. Außerdem können die
Erziehungsberechtigten die Kinder über die App krankmelden oder den Speiseplan einsehen.
Übergang zu den weiterführenden Schulen
Zu Beginn des 4. Schuljahres werden die Eltern der 4. Klassen auf dem Elternabend allgemein
über die weiterführenden Schulen informiert. Zum Halbjahr werden Schüler und Eltern individuell
über den richtigen Übergang beraten (Beratungsgespräche). Die weiterführenden Schulen laden
ebenfalls zu Elternabenden und einem „Schnuppertag“ ein.
Unfallversicherung
Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den
direkten Schulweg, den Unterricht und die Pausen sowie auf alle Veranstaltungen der Schule. Bei
einem Unfall muss die Schule umgehend benachrichtigt werden.
Unterrichtszeiten
Offener Anfang: 07.15 Uhr – 08.00 Uhr
1. Stunde: 08.00 Uhr – 08.45 Uhr
2. Stunde: 08.50 Uhr – 09.40 Uhr
20 Minuten Pause inkl. Frühstück
3. Stunde: 10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde: 10.50 Uhr – 11.35 Uhr
10 Minuten Pause
5. Stunde: 11.45 Uhr – 12.34 Uhr
Mittagessen: 12.34 Uhr – 13.15 Uhr
Hausaufgabenbetreuung: 13.15 Uhr – 14.15 Uhr
AG-Angebot: 14.15 Uhr – 15.45 Uhr
Verlässliche Grundschule / Vertretungsunterricht
Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine „Verlässliche Grundschule“, d.h. die Betreuung und
Unterrichtung der Schüler ist täglich von 7.15 Uhr bis 12.34 Uhr gewährleistet. Bei Erkrankung
einer Lehrerkraft werden die Kinder nicht frühzeitig nach Hause geschickt. Den ausfallenden
Unterricht übernimmt eine pädagogische Mitarbeiterin.
Zeugnisse
Die Gestaltung der Zeugnisse in der Grundschule ist per Erlass geregelt und wird in der
Schulkonferenz für die Schule in ihrer jeweiligen Form verbindlich.
Ihr erstes Zeugnis erhalten die Schüler am Ende der ersten Klasse. In den Klassen 1 und 2 bestehen
die Zeugnisse aus Berichten über die Entwicklung der Kinder im Arbeits- und Sozialverhalten
sowie über ihre Lernentwicklung und den Lernstand in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Ab Klasse 3 erhalten sie Zensurenzeugnisse mit Aussagen über das Sozial- und Arbeitsverhalten
und Interessen.