Schul-ABC

Adventsfeiern

Während der Adventszeit finden einmal wöchentlich in der Schulgemeinschaft kurze Adventsfeiern statt. Diese werden von den einzelnen Klassen vorbereitet. Die Erziehungsberechtigten der vorbereitenden Klassen sind herzlich eingeladen.

Aufsicht

Die Aufsicht wird ab 7.30 Uhr geführt. Schüler, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollen nicht vor 7.30 Uhr an der Schule sein, da keine Aufsicht gegeben ist. Die Aufsicht gilt für den Unterricht, die Spielstunden, das Nachmittagsangebot und alle Pausen. Die SchülerInnen dürfen während der gesamten Unterrichtszeit das Schulgelände ohne Lehrperson nicht verlassen.

Auskünfte

Für alle schulischen Fragen und Anliegen stehen den Erziehungsberechtigten die KlassenlehrerInnen und die Schulleitung zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie in der Stay-Informed-App. Dort finden Sie ebenfalls die Bürozeiten der Schulsekretärin.

Geben Sie bitte Änderungen zu Ihren Telefonnummern oder Adressen umgehend an die Schule weiter.

Beurlaubungen

In Niedersachsen gilt die Schulpflicht während der gesamten Unterrichtswochen. Ausnahmen kann es nur in begründeten Notfällen geben.  In solchen Fällen muss ein Antrag im Voraus schriftlich beim Klassenlehrer gestellt werden und wird von diesem je nach Dauer der Beurlaubung ggf. an die Schulleitung weitergeleitet. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien, des Wochenendes oder für Tagesreisen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Elternabend

Elternabende finden in der Regel zu Beginn jedes Schuljahres statt. Diese werden von den Vorsitzenden der Klassenelternschaft nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft einberufen. Die Elternabende befassen sich inhaltlich mit den Belangen der gesamten Lerngruppe, z.B. Unterrichtsinhalten und Methoden, Gestaltung von Festen und Klassenfahrten.

Elternsprechtage

Besondere Gelegenheit für Gespräche bieten die Elternsprechtage, die zweimal im Schuljahr in den Klassenräumen der Kinder stattfinden. Zu den Sprechzeiten können sich die Eltern anmelden. In der vierten Klasse findet zweimal im Jahr ein Beratungsgespräch zum Übergang an die weiterführende Schule statt. Bei zusätzlichem Bedarf kann jederzeit mit der Klassenlehrkraft ein Gesprächstermin vereinbart werden.

Erkrankungen

Wenn Ihr Kind erkrankt, genügt es zunächst, wenn Sie Ihr Kind morgen telefonisch oder über die Stay-Informed-App abmelden. Ab dem dritten Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Bei meldepflichtigen Krankheiten oder dem Befall von Kopfläusen müssen Sie die Schule umgehend informieren (s. Belehrung zum Infektionsschutzgesetz in diesem Heft). Damit Sie Ihr Kind im Fall eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung abholen können, benötigen die Klassenlehrer von jedem Kind eine sog. “Notfalltelefonnummer”, unter der Sie vormittags üblicherweise zu erreichen sind.

Ferien

Ferien- und Feiertage entnehmen Sie bitte dem Newsletter, der Stay-Informed-App oder unserer Schulhomepage unter www.ggs-osterbrock.de.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder, nicht für Eltern. Die Kinder üben zu Hause Unterrichtsinhalte weiter oder bereiten sich auf den Unterricht vor. Für Schüler der Grundschule ist ein zeitlicher Rahmen von täglich 30 Minuten vorgesehen.

Klassenelternschaft

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden zusammen die Klassenelternschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter laden in Absprache mit den Klassenlehrern zu etwa ein bis zwei Elternabenden pro Schuljahr ein. Sie sind bei Bedarf die Ansprechpartner für Lehrer und Eltern. Die Klassenelternvertreter sind gleichzeitig Mitglieder des Schulelternrats.

Kronenheft

Das Kronenheft dient in erster Linie als Hausaufgabenheft für die Kinder und als Mitteilungsheft zwischen Schule und Elternhau. Außerdem können Sie dem Kronenheft wichtige Informationen entnehmen.

Lernstandskontrollen

Die Schüler sollen auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet werden. Dies beginnt im ersten und zweiten Schuljahr mit kurzen schriftlichen Übungen. In den Klassen 3 und 4 werden in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. Die Lernkontrollen in den “Nebenfächern” sind durch die Absprachen in den Fachkonferenzen geregelt.

Naturpark-Schule

Als Naturpark-Schule wollen wir uns besonders mit der Natur in unserer näheren Umgebung beschäftigen. Im Rahmen des Sachunterrichts besuchen die SchülerInnen z.B. das Moormuseum in Groß Hesepe oder erkunden den Wald mit einem Ranger des Naturparks Bourtanger Moor.

Newsletter

Zu Beginn eines neuen Monats wird der Newsletter über die Stay-Informed-App versendet. Dem Newsletter können Sie Termine und wichtige Informationen zum Schulleben entnehmen.

Schulordnung

An unserer Schule haben wir Regeln für unser Zusammenleben erarbeitet, an die sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft halten sollen, um das Zusammenleben für alle angenehm zu machen. Diese Schulregeln werden am Anfang eines jeden Schuljahres mit den Kindern der Klasse besprochen und von Kindern und Eltern unterschrieben.

Schulelternrat (SER)

Der SER ist ein Gremium von Vorsitzenden der Klassenelternschaften sowie deren Stellvertretern. Eingeladen zu den Treffen des SER wird zudem die Schulleitung. Im SER werden verschiedene Aspekte des Schullebens erörtert, aber auch Informationen aus anderen Gremien wie Stadt- oder Kreiselternrat.

Schulfest

In unterschiedlichen Abständen veranstalten wir in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Förderverein ein Schulfest mit unterschiedlichstem Motto. Jeder Schüler soll (mindestens) ein solches Ereignis erlebt haben.

Schulvorstand

Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter mit Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Schwimmunterricht

Unsere Kinder erhalten in einem Halbjahr der Klasse 3 und in einem Halbjahr der Klasse 4 Schwimmunterricht in der Schwimmhalle Dalum. An diesen Tagen fahren die Kinder mit dem Schulbus bis zur Schwimmhalle in Dalum. Als Schwimmkleidung benötigen die Kinder einen Badeanzug oder eine Badehose.

Sportfreundliche Schule

Als „Sportfreundliche Schule“ legen wir besonderen Wert auf sportliche Aktivitäten. An einem Vormittag zum Ende eines Schuljahres beteiligen sich alle Kinder unserer Schule an den Bundesjugendspielen in der Leichtathletik. Ein weiterer sportlicher Höhepunkt ist der Lauftag, an dem die Kinder ihre läuferische Ausdauer unter Beweis stellen und das Laufabzeichen erwerben können. Weiterhin finden an unserer Schule im Laufe des Schuljahres verschiedene Turniere statt, wie z. B. das Soccerturnier (im Schulverbund Geeste), das Völkerballturnier der Mädchen (im Schulverbund Geeste) und das Low-T-Ball-Turnier in Zusammenarbeit mit dem TSC Osterbrock. Auch der Gesundheitstag, der zweimal im Schuljahr stattfindet, bildet einen wichtigen Teil im Rahmen der „Sportfreundlichen Schule“.

Stay-Informed-App

Über die Stay-Informed-App erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen über das Schulleben. So werden z.B. der Newsletter, Elternbriefe, Einladungen zu Elternsprechtagen, kurzfristige Stundenplanänderungen o.ä. über die App versendet. Außerdem können die Erziehungsberechtigten die Kinder über die App krankmelden oder den Speiseplan einsehen.

Übergang zu den weiterführenden Schulen

Zu Beginn des 4. Schuljahres werden die Eltern der 4. Klassen auf dem Elternabend allgemein über die weiterführenden Schulen informiert. Zum Halbjahr werden Schüler und Eltern individuell über den richtigen Übergang beraten (Beratungsgespräche). Die weiterführenden Schulen laden ebenfalls zu Elternabenden und einem “Schnuppertag” ein.

Unfallversicherung

Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den direkten Schulweg, den Unterricht und die Pausen sowie auf alle Veranstaltungen der Schule. Bei einem Unfall muss die Schule umgehend benachrichtigt werden.

Unterrichtszeiten

  1. Stunde  7.45 Uhr – 8.30 Uhr
  2. Stunde  8.35 Uhr – 9.20 Uhr (25 min inkl. Frühstück und Spielpause)
  3. Stunde 9.45 Uhr – 10.30 Uhr
  4. Stunde 10.35 Uhr – 11.20 Uhr (15 min Pause)
  5. Stunde 11.40 Uhr – 12.20 Uhr (10 min Pause)
  6. Stunde 12.35 Uhr – 13.15 Uhr

Mittagessen: 12.20 Uhr – 13.15 Uhr

Hausaufgabenbetreuung: 13.15 Uhr – 14.15 Uhr

AG-Angebot: 14.15 Uhr – 15.45 Uhr

Verlässliche Grundschule / Vertretungsunterricht

Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine “Verlässliche Grundschule”, d.h. die Betreuung und Unterrichtung der Schüler ist täglich von 7.45 Uhr bis 12.20 Uhr gewährleistet. Bei Erkrankung einer Lehrerkraft werden die Kinder nicht frühzeitig nach Hause geschickt. Den ausfallenden Unterricht übernimmt eine pädagogische Fachkraft.

Zeugnisse

Die Gestaltung der Zeugnisse in der Grundschule ist per Erlass geregelt und wird in der Schulkonferenz für die Schule in ihrer jeweiligen Form verbindlich.
Ihr erstes Zeugnis erhalten die Schüler am Ende der ersten Klasse. In den Klassen 1 und 2 bestehen die Zeugnisse aus Berichten über die Entwicklung der Kinder im Arbeits- und Sozialverhalten sowie über ihre Lernentwicklung und den Lernstand in den Fächern Deutsch und Mathematik. Ab Klasse 3 erhalten sie Zensurenzeugnisse mit Aussagen über das