Gestaltung des Schullebens in Coronazeiten

25.08.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bevor der Präsenzunterricht für alle Schüler*innen (ausgenommen der Erstklässler*innen, die am 31.8.20 beginnen) am Donnerstag startet, möchte ich Sie über die Gestaltung unseres Schulalltags im Detail informieren. Der neu überarbeitete „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ gibt uns die Regeln vor, nach denen wir im neuen Schuljahr arbeiten werden. Ich bitte Sie, die folgenden Informationen Ihren Kindern mitzuteilen. Auch die Klassenlehrkraft wird die geltenden Hygienemaßnahmen mit der Klasse besprechen.

Im letzten Elternbrief habe ich Ihnen die grundlegenden Regelungen des eingeschränkten Regelbetriebs bereits mitgeteilt. Nun folgen genauere Umsetzungen an unserer Schule:

Kohortenprinzip

Alle Schüler*innen haben an jedem Tag Unterricht in der Schule. Um das zu ermöglichen, wird das Abstandsgebot unter den Schüler*innen zugunsten des sogenannten Kohortenprinzips aufgehoben. Eine Kohorte entspricht am Vormittag einem Jahrgang unserer Schule. Die Kohorten mischen sich nicht. Der Unterricht wird wieder wie gewohnt stattfinden, auch der Sport- und Schwimmunterricht wird erteilt. Im Musikunterricht innerhalb des Schulgebäudes darf jedoch weiterhin nicht gesungen werden. Der Ganztagsbetrieb wird ab dem 31.8.20 wieder aufgenommen. Am Nachmittag dürfen sich zwei Kohorten begegnen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der Schule sind weiter angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu den Schüler*innen einzuhalten, wo immer das möglich ist. Schüler*innen mit Schulbegleitung sind als eine Einheit aus zwei Personen anzusehen und daher von der Abstandspflicht befreit. Die Sitzordnungen im Unterricht, aber auch in der Mensa und im Nachmittagsbereich werden festgelegt, dokumentiert und sind nicht zu verändern.

Maskenpflicht

Überall wo sich Kohorten begegnen könnten (Bushaltestellen, Flure, Toiletten, Pause), ist es wichtig, weiter den Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Zusätzlich besteht außerhalb des Unterrichtsraumes eine Maskenpflicht. Die Masken sind selber mitzubringen. Bitte denken Sie an mindestens eine Wechselmaske. Während der Busfahrt besteht weiter Maskenpflicht.

Pausenregelung

Die Kinder verbringen die Pause in ihrer Kohorte räumlich getrennt von den anderen Kohorten.

Jeder Kohorte ist ein Wartebereich morgens auf dem Schulhof zugewiesen. Dort werden sie von ihrer Lehrkraft abgeholt und in die Klasse gebracht.

In der ersten Pause gehen zunächst die Kohorten, deren Areale am weitesten vom Schulgebäude entfernt sind, auf die entsprechenden Areale, gefolgt von den Kohorten, die auf den näher gelegenen Arealen die Pause verbringen. Am Ende der Pause geschieht dies andersherum – zuerst gehen die Kohorten der nah gelegenen Areale in das Schulgebäude, danach die Kohorten aus den entfernteren Arealen. Es wird zudem unterschiedliche Ausgangs- bzw. Eingangstüren für die unterschiedlichen Kohorten geben. Die Pausenausleihe muss leider ausfallen, da es zu viele Kinder gibt, die mit den Geräten in Berührung kommen würden. Die Jahrgänge auf Arealen ohne Spielgeräte dürfen eigenes Spielzeug mitbringen (die Klassenlehrkraft informiert Ihr Kind in diesem Fall).

Die zweite Pause findet für Dritt- und Viertklässler nicht zur regulären Zeit statt, sondern wird nach Bedarf kumulativ in der Zeit von 10.15 Uhr bis 11.50 Uhr getrennt durchgeführt. Die Erst- und Zweitklässler haben nach der vierten Stunde entweder Schulschluss oder werden in ihren Betreuungsgruppen zur regulären Zeit der zweiten Pause beaufsichtigt.

Hygieneregeln

In der Schule stehen ausreichende Möglichkeiten zum Händewachsen zur Verfügung. Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet. Der Besuch der Toilettenräume wird weiterhin auf wenige Kinder beschränkt. Gegenstände dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte ist auf abgepackte Fertigprodukte beschränkt. Aus diesem Grund wird es leider bis auf Weiteres kein Klassenobst geben.

Zutrittsbeschränkungen

Personen, die positiv getestet wurden oder einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und unter häusliche Quarantäne stehen, dürfen das Schulgelände nicht betreten.

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache nicht die Schule besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können die folgenden Fälle unterschieden werden: 

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. leichter Schnupfen) kann die Schule besucht werden.
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung zu Hause abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein Kontakt zu einer bestätigten Covid-Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik (z.B. Fieber ab 38.5 Grad Celsius oder akutem, unerwartetem Infekt insbesondere der Atemwege mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem, starken Husten) sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zur Schule zu beachten sind.

Zeigt Ihr Kind eindeutige Symptome während des Schultages, muss es abgeholt werden. Bis zur Abholung muss es in einem Raum isoliert warten.

Personen, die nicht in der Schule tätig sind oder in der Schule unterrichtet werden, dürfen nur aus wichtigen Gründen das Schulgelände betreten, damit die Personenzahl auf ein Minimum beschränkt wird. Die Begleitung von Schülern*innen in das Schulgebäude oder das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind also grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Falls es sich nicht verhindern lässt das Schulgebäude zu betreten, melden Sie sich bitte im Sekretariat und füllen Sie ein Formular zur Dokumentation aus. Dieses wird Ihnen ausgehändigt.

Personen, die nach dem 12.08.2020 aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt sind, müssen sich zwingend einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Diese Quarantäne darf nur durch das zuständige Gesundheitsamt und nur auf Grundlage eines nachgewiesenen negativen Covid-Tests aufgehoben werden.

Mit der Befolgung der oben beschriebenen Regelungen sind wir gut vorbereitet für das Leben und Lernen in unserer Schule im neuen Schuljahr in Corona-Zeiten. Wir alle können dazu beitragen, die Infektionszahlen in unserer Region niedrig zu halten, indem wir die aktuell geltenden Regeln einhalten.

Wir freuen uns auf die Arbeit mit Ihren Kindern im neuen Schuljahr und werden den uns anvertrauten Schülern*innen so viel Normalität wie möglich bieten.

Bleiben Sie gesund.

Julia Schröder, Schulleitung

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