Der Schulelternrat ist ein gesetzlich festgelegtes und für die Elternvertretung ein wichtiges Gremium. Hier bietet sich die Möglichkeit zur Erörterung aller schulischen Fragen sowie die Gelegenheit zur Aussprache, Nachfragen und Mitsprache.
Gegenstand der Beratungen sind nicht nur Angelegenheiten, die den Unterricht berühren. Die Elternvertreter können sich darüber hinaus mit allen Fragen befassen, welche die eigene Schule, etwa ihre Lehrerversorgung, ihre räumliche Situation oder ihre Ausstattung betreffen. Zulässig ist auch die Behandlung allgemeiner schulpolitischer Fragen.
Die für zwei Jahre gewählten Elternvertreter*innen jeder Klasse bilden den Schulelternrat. Dieser wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte zwei Vorsitzende. Der Schulelternrat der Martinusschule tagt in der Regel 2x im Schuljahr. In einer Schulelternratssitzung werden
- Informationen der Schulleitung
zu aktuellen Themen gegeben - anstehende Projekte geplant
- Anliegen und Fragen der Eltern
zu schulischen Angelegenheiten vorgebracht und über gemeinsame Lösungen
beraten - Vertretungen zu diversen
schulischen Beschlussgremien (Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz,
Schulvorstand etc.) gewählt
Wie können Eltern ihr Anliegen dem Schulelternrat vortragen?
Indem sie mit dem Vorsitzenden der Klassenelternschaft sprechen und dieser das Thema dann in der nächsten Schulelternratssitzung anspricht.
Gibt es Informationen was auf einer Sitzung besprochen wurde?
Die Protokolle sämtlicher Sitzungen sind über die Elternvertretungen einsehbar.
Wer ist aktueller Ansprechpartner im Schulelternrat?
Vorsitzende: Frau Notzon
Vertretung: Frau Nagel
Wer ist aktueller Ansprechpartner in der Gesamtkonferenz?