Schulvorstand

Mit dem Schulvorstand gibt es ein zweites Organ in dem Entscheidungen getroffen werden, in dem der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft höher ist.

Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Schulvorstand. Als Wahlvoraussetzung genügt der Schulbesuch der jeweiligen Schule durch das eigene Kind.

Die Vertretung der Lehrkräfte wird auch für zwei Jahre durch die Gesamtkonferenz gewählt. Der Lehrerdelegation muss immer die Schulleiterin oder der Schulleiter angehören.