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Einschulung 2021 – Ein “Willkommensfenster” im Werkraum

Alles ist in diesem Jahr anders. Anders heißt aber nicht immer schlechter.

Damit die künftigen Erstklässler ihre künftige Schule ein bisschen kennenlernen, denken sich die Lehrerinnen gerade viele verschiedene Dinge aus.

So gibt es seit dieser Woche das “Willkommensfenster”: Eigentlich sind es die Fenster des Werkraums, in denen jetzt nach und nach die Fotos der neuen Erstklasskinder aufgehängt werden. Von der Schulstraße kann man sie gut sehen.

Kommt doch mal vorbei und kuckt! 

Eine Schmetterlinswiese soll entstehen

Weil die Umrandung unsere Schulgartens leider morsch war, wurde unser Beet “platt” gemacht. Für die Schmetterlinge, die demnächst in vielen Klassen schlüpfen werden, auch noch  bei uns in Rautheim bleiben, haben die Klasse 3a mit Frau Ohnsorge eine Schmetterlingswiese eingesät.

Hoffentlich wird es bald grün und dann bunt 😆 

Grün ist es schon (19.05.2021)

 

 

 

Neuste Änderung: Schule in Corona-Zeiten (23.04.2021)

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat für die Grundschulen in Niedersachsen folgende Konsequenzen.

Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz höher als 165 ist, werden die Jahrgänge 1 bis 3 ins Distanzlernen (Szenario C) geschickt. Eine Notbetreuung wird angeboten. Die 4. Klassen verbleiben in Szenario B (Wechselmodell).

Zum Nachlesen finden Sie hier den aktuellen Ministerbrief.

Aber wenn sich alle gut an die Maßnahmen halten, werden wir die Inzidenz von 165 ja hoffentlich gar nicht erreichen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt… 😉 

Einschulung 2022 – Anmeldung

Leider kann die Schulanmeldung in diesem Jahr pandemiebedingt nicht wie gewohnt verlaufen.
Im Sinne des Infektionsschutzes soll die Anmeldung möglichst kontaktlos erfolgen.

Aus diesem Grund können Sie sich unser Anmeldeformular hier  herunterladen und uns ausgefüllt auf dem Postweg oder per Mail bis zum 7. Mai 2021 zusenden.

Wenn Sie eine Nachmittagsbetreuung für Ihr Kind benötigen, finden Sie Informationen hierzu ebenfalls unter „Schulkindbetreuung“.

Zugangsbeschränkung: Zutritt nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses

Eigentlich sind wir eine offene Schule, aber zur Eindämmung der Pandemie setzen wir jetzt selbstverständlich die Zutrittsregelungen für Schulen um.

Somit gilt ab sofort folgende Zutrittsregelung aus der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 des Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vom 09.04.2021).

 

1.2 Zutrittsregelung                                          

Die Schule darf grundsätzlich nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein.“