Zum Schutz aller Kinder: Zutrittsbeschränkungen

Zum Schutz aller Kinder dieser Schule wollen und müssen wir den Zutritt von Personen auf das absolute Minimum begrenzen.
Deshalb gilt gemäß des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans “Corona Schule Version 3.2” des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22.10.2020 (Punkt 4) für das Schulgebäude eine Zutrittsbeschränkung.

 „Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt,…“ (S.9).

Bitte warten Sie außerhalb des Schulgebäudes, am besten außerhalb des Schulgeländes.

Auch das Bringen des “vergessenen Sportzeugs” oder anderer Dinge ist durch diese Verordnung ausgeschlossen und muss unterbleiben. 

Ausnahmen dieser Beschränkung können nur nach vorheriger Absprache und mit einer Dokumentation der Anwesenheit gewährt werden. Näheres hierzu erfahren Sie bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.