Genaue Informationen zum Schulstart (02.09.2021) geben wir zeitnah über IServ an Sie weiter.
Zur Einschulung haben wir schon folgende Mitteilung bekommen:
“Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.” Ihre Kinder haben von uns schon vor den Ferien einen Schnelltest erhalten, der zu Hause am Tag der Einschulung durchgeführt werden muss.