Niedersächsische Absonderungsverordnung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige,

in der Niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 02.02.2022 finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

• Wann müssen Personen in die Absonderung (Quarantäne oder Isolation)?
• Was gilt konkret für Kontaktpersonen?
• Ausnahme von der Quarantäne für Kontaktpersonen?
• Wann endet die Pflicht zur Absonderung?
• Was mache ich bei positivem Selbst- bzw. Schnelltest?
• Was mache ich bei Symptomen?
• Was mache ich bei einem Warnhinweis in der Corona-Warn-App?
• Auf was muss geachtet werden, wenn eine Person aus dem Haushalt in Quarantäne ist?
• Was ist während der Absonderung zulässig?

Antworten finden Sie hier:

2022-02-02_Absonderungsverordnung_kompakt

Ihre Melanie Siemund

Rektorin

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