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Bildungspaket

Bildungs- und Teilhabeleistungen

für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden auf Antrag  beim Landkreis Verden gezahlt.

Diese Leistungen umfassen unter anderem auch Kosten für das Mittagessen in der Schule, Kostenübernahme bei Klassenfahrten und auch das Schulbasispaket für Verbrauchsmaterialien in der Schule.