Bildungs- und Teilhabeleistungen
für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden auf Antrag beim Landkreis Verden gezahlt.
Diese Leistungen umfassen unter anderem auch Kosten für das Mittagessen in der Schule, Kostenübernahme bei Klassenfahrten und auch das Schulbasispaket für Verbrauchsmaterialien in der Schule.
Alle weiterführenden Informationen (auch mehrsprachig) sowie die Antragsformualre finden Sie hier:
https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/bildungspaket-901000838-20600.html
Kinder sind unsere Zukunft. Sie müssen nach bestem Können und Wissen in all ihren Begabungen und Interessen gefördert werden. Leider stoßen Eltern mit geringem Einkommen hierbei oft an ihre Grenzen.
Kinder brauchen jedoch Chancen und Perspektiven, egal wie gut oder schlecht ihre Eltern finanziell gestellt sind. Hier greift das Bildungspaket – es eröffnet hilfebedürftigen Eltern neue Möglichkeiten, ihre Kinder zu fördern und die Zukunftschancen ihrer Kinder zu verbessern.
Das Bildungspaket steht für mehr soziale Integration und für mehr Bildungs- und Teilhabeförderung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, denn um diesen Kindern eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, muss sich diese auch auf die Kinder konzentrieren.
Das Bildungspaket setzt daher gezielt auf Sach- und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass fast alle Leistungen direkt mit den Anbietern (z. B. Vereine, Nachhilfelehrkräften, Musikschulen) direkt abgerechnet werden. Eine Auszahlung an die Eltern erfolgt nur in vereinzelten Ausnahmefällen.
Wichtig: Diese Leistungen erhalten auf Antrag alle Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler, die unter 25 Jahre bzw. bei der Teilhabe unter 18 Jahre alt sind und einen Kindergarten bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Anträge sind von den Eltern fristgerecht zu stellen. Auch Anträge, die die Leistungsbereiche Wohngeld und Kinderzuschlag betreffen, können direkt beim Landkreis Verden gestellt werden.