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Hinweise zu witterungsbedingten Unterrichtsausfällen

Schülervertretung

Schülerinnen und Schüler sind die Hauptpersonen in der Schule.
Dass sie an der Gestaltung der Lernprozesse und der Lernumgebung zu beteiligen sind, ist eigentlich selbstverständlich, steht aber auch noch einmal ausdrücklich im Niedersächsischen Schulgesetz (z. B. § 80) und in vielen Erlassen, z. B. in den Grundsatzerlassen für die Schulformen, zur Leistungsbeurteilung und zu einzelnen Fragen wie z. B. bei Hitzefrei.

Alle schulischen Fragen können und sollen erörtert werden, in den Klassenschülerschaften ebenso wie in den Schülerräten, die aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern gebildet werden. Diese werden in jeder Klasse vom 5. Schuljahrgang an gewählt. Durch ihre Vertreterinnen und Vertreter wirken die Schülerinnen und Schüler in den Konferenzen und Ausschüssen der Schule mit. Die Mitglieder in den Schulausschüssen der Gemeinden und Landkreise entsenden die Gemeinde- und Kreisschülerräte. Durch den Landesschülerrat wirkt die Schülerschaft in allen wichtigen allgemeinen Angelegenheiten des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Auch im Landesschulbeirat ist die Schülerschaft vertreten.
Bei ihrer Tätigkeit werden die Schülerräte durch SV-Beraterinnen und –Berater unterstützt, die sie auf der Ebene der Schule wählen können.
In unserer Schule sind das Frau Nadig und Herr Schaal.

Als Schülersprecher unserer Schule wurde von den Klassensprechern im Schuljahr 2023/24 gewählt: Enno Wrede