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Schulvorstand/Gesamtkonferenz

In jeder Schule gibt es neben dem Schulleiter zwei Entscheidungsgremien, deren Befugnisse im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt sind:

§34 in Ausschnitten
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet…über

  1. das Schulprogramm
  2. die Schulordnung
  3. Einrichtung und Zuständigkeit von Fach- und Teilkonferenzen
  4. Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse
  5. Grundsätze für
    a) Leistungsbewertung und Beurteilung
    b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben

§38a in Ausschnitten
(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume
  2. die Verwendung der Haushaltsmittel
  3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),  (z.B. GANZTAGSCHULE; FÖRDER-, FREIZEITANGEBOTE)
  4. Die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  5. die Ausgestaltung der Stundentafel, Schulpartnerschaften
  6. Grundsätze für
    a) die Durchführung von Projektwochen,
    c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule …
  7. (4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.