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Hinweise zu witterungsbedingten Unterrichtsausfällen

Unterrichtsversäumnisse

 

 

  • Fernbleiben vom Unterricht
    Meldung der Fehlzeit und Entschuldigung durch die Eltern sind verpflichtend!
    Eine Meldung ersetzt nicht die notwendige Entschuldigung!
    Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer unverzüglich, am gleichen Tag,  mitzuteilen. Dies kann mündlich, fernmündlich oder elektronisch im Sekretariat der Schule erfolgen. Ist das Sekretariat nicht besetzt, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
  • Für jedes Unterrichtsversäumnis muss eine schriftliche Entschuldigung spätestens nach drei Tagen nach Wiederkehr bei den Klassenlehrkräften eingereicht werden. Dazu kann das untenstehende Formular genutzt werden.
  • Bei langfristiger Erkrankung erbitten wir eine Nachricht an die Klassenlehrkräfte.
  • Fernbleiben bei Klassenarbeiten – schriftliche Entschuldigung erforderlich!
  • Fernbleiben bei Prüfungen – ärztliche Bescheinigung ist erforderlich!
    Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler am Tag einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, muss eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorgelegt werden. Eine Entschuldigung der Eltern reicht nicht aus.
  • Fernbleiben im Praktikum – ärztliche Bescheinigung ist erforderlich!
    Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler innerhalb des Praktikums, muss spätestens nach drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung in der Schule und im Betrieb vorgelegt werden. Eine Entschuldigung der Eltern reicht nicht aus. Darüber hinaus sind der Betrieb und die Schule am Morgen des ersten Fehltages von der Erkrankung zu unterrichten.
  • Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
  • In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.
  • Eine spätere Anerkennung von Entschuldigungen nach Ablauf der 3-Tage-Frist liegt im Ermessen der Schulleitung, wird aber in der Regel nicht akzeptiert.
  • Die Kosten für ärztliche Bescheinigungen sind von den Eltern zu tragen.
  • Häufig unentschuldigte Fehlzeiten werden von der Schulleitung dem Ordnungs- und Jugendamt gemeldet. Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld erheben.
  • Bitte bedenken Sie, dass alle Fehlzeiten und besonders unentschuldigte Fehlzeiten im Zeugnis dokumentiert werden. Als unentschuldigte Fehlzeit gilt auch die verspätete Einreichung von Entschuldigungen oder ärztlichen Bescheinigungen.

 

Bitte nutzen Sie für Entschuldigungen unser Formular, das hier heruntergeladen werden kann.

Entschuldigungsvordruck im Krankheitsfall