Bei der Einschulungsfeier am 04. September 2021 gilt:
Einschulungskinder testen sich bitte zuvor mit dem beim Elternabend ausgegebenen Schnelltest. Die Testungen werden zu Hause durchgeführt und in der Schule vorgezeigt.
Zwei Erwachsene dürfen die Feier unter Einhaltung der 3G-Regel besuchen (geimpft, getestet oder genesen). Dies muss am Eingang durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt werden:
• negativer Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest 24 Stunden gültig) Laienselbsttests sind NICHT ERLAUBT!
• Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
• Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)
Geschwisterkinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen auch an der Einschulungsfeier teilnehmen und sind von der Testpflicht ausgenommen.
Wir freuen uns auf eine schöne Feier.