Neue Corona-Regelung für Schulen ab dem 2. November

Liebe Eltern,

nach der neuen Corona-Regelung für Schulen, die das Nds. Kultusministerium heute herausgegeben hat, gilt ab dem 2. November Folgendes:

  • In Grundschulen muss während des Unterrichts weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Wenn der Inzidenzwert der Region höher als 100 ist
    UND
    wenn das Gesundheitsamt der Schule eine andere Maßnahme zum Infektionsschutz (z.B. ein Jahrgang in Quarantäne) angeordnet hat,

    wechselt die Schule ins Szenario B.

    Das würde bedeuten: Die Klassen würden wieder geteilt werden (wie in den Wochen vor den Sommerferien). Diese Regelung würde so lange gelten, wie die angeordnete Maßnahme dauert (meistens 14 Tage). Die Inzidenzwerte einer Region sind hier einzusehen und werden täglich um 9.00 Uhr aktualisiert. Im Fall eines Wechsels zu Szenario B, werden Sie durch die Klassenlehrkräfte informiert. Szenario B würde dann am Folgetag umgesetzt werden.

Ein Schaubild zur Übersicht der neuen Corona-Regelung finden Sie hier. Einen ausführlichen Eltern- als auch Schülerbrief erhalten Sie per E-Mail durch die Klassenlehrkräfte.

Vorerst bleiben wir wie aktuell gehabt in Szenario A, dh. alle Schüler*innen können zur Schule kommen. Wir hoffen, dass dies so bleibt!

Viele Grüße,

Julia Schröder

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Verweis auf Seite des Kultusministeriums

Zusätzlich zu den Schreiben, die Sie durch die Klassenlehrkraft per E-Mail erhalten, können alle Informationen über „Schule in Corona-Zeiten“ auch direkt auf der Seite des Kultusministeriums nachgelesen werden.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

Bei Fragen, die direkt unsere Schule betreffen, sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft an bzw. rufen Sie gerne im Sekretariat an.

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Masernschutzgesetz: Nachweis für die Schule

Liebe Eltern,

das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler der Schule bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Bescheinigung über die erfolgte Masernschutzimpfung (z.B. Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Sie/Er kann gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen oder eine bereits erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen wurde), eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den entsprechenden Immunstatus bestätigen. Sofern aus medizinischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums, für den die Kontraindikation gilt.

Ich möchte Sie daher bitten, der Klassenlehrkraft ihres Kindes einen der oben genannten Nachweise zukommen zu lassen. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung wieder ausgehändigt.

Bitte beachten Sie:

Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, bin ich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt Northeim darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu übermitteln.

Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern nicht nur die Schülerinnen und Schüler selbst vor einer Masernerkrankung schützt, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen.

Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird die Vorlage des Nachweises von der Schule dokumentiert. Die Dokumentation wird so lange aufbewahrt, bis die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Julia Schröder

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Mensa: Essensbestellung

Das Mittagessen kann am Liefertag bis 06.45 Uhr NUR online bestellt oder abbestellt werden. www.fm-teistungen.de

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Gestaltung des Schullebens in Coronazeiten

25.08.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bevor der Präsenzunterricht für alle Schüler*innen (ausgenommen der Erstklässler*innen, die am 31.8.20 beginnen) am Donnerstag startet, möchte ich Sie über die Gestaltung unseres Schulalltags im Detail informieren. Der neu überarbeitete „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ gibt uns die Regeln vor, nach denen wir im neuen Schuljahr arbeiten werden. Ich bitte Sie, die folgenden Informationen Ihren Kindern mitzuteilen. Auch die Klassenlehrkraft wird die geltenden Hygienemaßnahmen mit der Klasse besprechen.

Im letzten Elternbrief habe ich Ihnen die grundlegenden Regelungen des eingeschränkten Regelbetriebs bereits mitgeteilt. Nun folgen genauere Umsetzungen an unserer Schule:

Kohortenprinzip

Alle Schüler*innen haben an jedem Tag Unterricht in der Schule. Um das zu ermöglichen, wird das Abstandsgebot unter den Schüler*innen zugunsten des sogenannten Kohortenprinzips aufgehoben. Eine Kohorte entspricht am Vormittag einem Jahrgang unserer Schule. Die Kohorten mischen sich nicht. Der Unterricht wird wieder wie gewohnt stattfinden, auch der Sport- und Schwimmunterricht wird erteilt. Im Musikunterricht innerhalb des Schulgebäudes darf jedoch weiterhin nicht gesungen werden. Der Ganztagsbetrieb wird ab dem 31.8.20 wieder aufgenommen. Am Nachmittag dürfen sich zwei Kohorten begegnen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der Schule sind weiter angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu den Schüler*innen einzuhalten, wo immer das möglich ist. Schüler*innen mit Schulbegleitung sind als eine Einheit aus zwei Personen anzusehen und daher von der Abstandspflicht befreit. Die Sitzordnungen im Unterricht, aber auch in der Mensa und im Nachmittagsbereich werden festgelegt, dokumentiert und sind nicht zu verändern.

Maskenpflicht

Überall wo sich Kohorten begegnen könnten (Bushaltestellen, Flure, Toiletten, Pause), ist es wichtig, weiter den Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Zusätzlich besteht außerhalb des Unterrichtsraumes eine Maskenpflicht. Die Masken sind selber mitzubringen. Bitte denken Sie an mindestens eine Wechselmaske. Während der Busfahrt besteht weiter Maskenpflicht.

Pausenregelung

Die Kinder verbringen die Pause in ihrer Kohorte räumlich getrennt von den anderen Kohorten.

Jeder Kohorte ist ein Wartebereich morgens auf dem Schulhof zugewiesen. Dort werden sie von ihrer Lehrkraft abgeholt und in die Klasse gebracht.

In der ersten Pause gehen zunächst die Kohorten, deren Areale am weitesten vom Schulgebäude entfernt sind, auf die entsprechenden Areale, gefolgt von den Kohorten, die auf den näher gelegenen Arealen die Pause verbringen. Am Ende der Pause geschieht dies andersherum – zuerst gehen die Kohorten der nah gelegenen Areale in das Schulgebäude, danach die Kohorten aus den entfernteren Arealen. Es wird zudem unterschiedliche Ausgangs- bzw. Eingangstüren für die unterschiedlichen Kohorten geben. Die Pausenausleihe muss leider ausfallen, da es zu viele Kinder gibt, die mit den Geräten in Berührung kommen würden. Die Jahrgänge auf Arealen ohne Spielgeräte dürfen eigenes Spielzeug mitbringen (die Klassenlehrkraft informiert Ihr Kind in diesem Fall).

Die zweite Pause findet für Dritt- und Viertklässler nicht zur regulären Zeit statt, sondern wird nach Bedarf kumulativ in der Zeit von 10.15 Uhr bis 11.50 Uhr getrennt durchgeführt. Die Erst- und Zweitklässler haben nach der vierten Stunde entweder Schulschluss oder werden in ihren Betreuungsgruppen zur regulären Zeit der zweiten Pause beaufsichtigt.

Hygieneregeln

In der Schule stehen ausreichende Möglichkeiten zum Händewachsen zur Verfügung. Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet. Der Besuch der Toilettenräume wird weiterhin auf wenige Kinder beschränkt. Gegenstände dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte ist auf abgepackte Fertigprodukte beschränkt. Aus diesem Grund wird es leider bis auf Weiteres kein Klassenobst geben.

Zutrittsbeschränkungen

Personen, die positiv getestet wurden oder einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und unter häusliche Quarantäne stehen, dürfen das Schulgelände nicht betreten.

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache nicht die Schule besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können die folgenden Fälle unterschieden werden: 

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. leichter Schnupfen) kann die Schule besucht werden.
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung zu Hause abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein Kontakt zu einer bestätigten Covid-Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik (z.B. Fieber ab 38.5 Grad Celsius oder akutem, unerwartetem Infekt insbesondere der Atemwege mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem, starken Husten) sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zur Schule zu beachten sind.

Zeigt Ihr Kind eindeutige Symptome während des Schultages, muss es abgeholt werden. Bis zur Abholung muss es in einem Raum isoliert warten.

Personen, die nicht in der Schule tätig sind oder in der Schule unterrichtet werden, dürfen nur aus wichtigen Gründen das Schulgelände betreten, damit die Personenzahl auf ein Minimum beschränkt wird. Die Begleitung von Schülern*innen in das Schulgebäude oder das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind also grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Falls es sich nicht verhindern lässt das Schulgebäude zu betreten, melden Sie sich bitte im Sekretariat und füllen Sie ein Formular zur Dokumentation aus. Dieses wird Ihnen ausgehändigt.

Personen, die nach dem 12.08.2020 aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt sind, müssen sich zwingend einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Diese Quarantäne darf nur durch das zuständige Gesundheitsamt und nur auf Grundlage eines nachgewiesenen negativen Covid-Tests aufgehoben werden.

Mit der Befolgung der oben beschriebenen Regelungen sind wir gut vorbereitet für das Leben und Lernen in unserer Schule im neuen Schuljahr in Corona-Zeiten. Wir alle können dazu beitragen, die Infektionszahlen in unserer Region niedrig zu halten, indem wir die aktuell geltenden Regeln einhalten.

Wir freuen uns auf die Arbeit mit Ihren Kindern im neuen Schuljahr und werden den uns anvertrauten Schülern*innen so viel Normalität wie möglich bieten.

Bleiben Sie gesund.

Julia Schröder, Schulleitung

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Elternbrief der neuen Schulleitung

                                                                                                                                    18.08.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, mein Name ist Julia Schröder und bin ab diesem Schuljahr die neue Schulleiterin der Johann-Wolf-Schule in Angerstein und Nörten-Hardenberg. 

Um mich kurz vorzustellen: Ich bin 29 Jahre alt, lebe in Göttingen und war zuvor als Schulleiterin in Northeim an einer kleineren Schule tätig. Zuvor hatte ich als Lehrerin an verschiedenen   Schulen                im               Ausland               sowie    innerhalb            des südniedersächsischen Raums gearbeitet. In meiner Freizeit forsche ich an der Universität Göttingen im Bereich der schulischen Qualitätsentwicklung. Seit Kindesalter an ist es für mich Tradition zum jährlichen Hardenberger Burgturnier zu kommen. Daher fühle ich mich seit jeher mit dieser Gegend verbunden und freue mich nun für Angerstein und Nörten-Hardenberg beruflich tätig sein zu können.

Zusammen mit der Konrektorin Kerstin Weber bilden wir nun das Schulleitungsteam und freuen uns sehr auf das neue Schuljahr mit Ihren Kindern sowie eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Ziel unserer Zusammenarbeit ist eine positive Entwicklung Ihres Kindes während der Grundschulzeit. Damit eine Zusammenarbeit gut funktioniert, sind Regelungen grundlegend und wir bitten um Beachtung folgender Aspekte: 

  1. Krankmeldung: Kann Ihr Kind aufgrund von Krankheit nicht zur Schule kommen, melden Sie Ihr Kind bitte unbedingt VOR 8.00 Uhr am selben Tag in der Schule ab. Entweder telefonisch (Angerstein: 05503-2560 oder Nörten-Hardenberg: 05503-3222) oder per E-Mail an: sekretariat@johann-wolf-schule.de. Bedenken Sie bitte, dass eine Abmeldung unerlässlich ist, damit Ihr Kind nicht als verschwunden gilt und im Sinne Ihres Kindes weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssten. Diese Abmelderegelung gilt auch für den Ganztagsbereich. Melden Sie Ihr Kind nicht ab und die Schule muss nach eigener Aktivität herausfinden, dass Ihr Kind krank ist, wird dies auf dem Zeugnis als unentschuldigter Fehltag vermerkt. Bei pünktlicher Abmeldung Ihres Kindes, wird dies als entschuldigter Fehltag auf dem Zeugnis vermerkt. 
  • Gesprächsmanagement: Haben Sie Fragen, Anregungen, Informationen oder konstruktive Kritik, wählen Sie nicht das Gespräch zwischen „Tür und Angel“ vor oder zwischen dem Unterricht, sondern machen Sie per E-Mail einen Gesprächstermin mit der jeweiligen Lehrkraft aus. Die Kontaktdaten aller Lehrkräfte zur Terminierung von Gesprächen sind auf der Homepage der Schule (www.johann-wolf-schule.de) unter „KontaktàLehrkräfte“ ersichtlich. Nur so können Gespräche bedacht sowie zielführend geführt werden.
  • Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner für Sie ist die Klassen- oder Fachlehrkraft Ihres Kindes. Wenn Schwierigkeiten in dieser Kommunikationskonstellation vorliegen, können Sie die Beratungslehrkraft Frau Mewes oder die Schulsozialarbeiterin Frau Salzmann kontaktieren. Erst wenn diese Kommunikationsstufen eingehalten wurden, wenden Sie sich bitte an mich als Schulleiterin.
  • Erreichbarkeit: Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Account und seien Sie auf der angegebenen Notfall-Telefonnummer permanent erreichbar. Lassen Sie sich die Postmappen und Hausaufgabenhefte Ihrer Kinder bitte ebenfalls regelmäßig von Ihren Kindern vorzeigen.
  • Selbstständigkeit: Bitte unterstützen Sie uns gemeinsam die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu trainieren. Die Kinder werden im Regelfall nur bis an das Schulgelände begleitet, danach schaffen sie den Weg alleine. 

Nun zum Schulstart in diesem Schuljahr. Das Kultusministerium hat den Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ herausgegeben. Darin sind drei Szenarien beschrieben, die je nach Infektionszahlen zum Einsatz kommen:

  • A: Eingeschränkter Regelbetrieb
  • B: Schule im Wechselmodell
  • C: Quarantäne und Shutdown

Erfreulicherweise starten wir nach den Sommerferien mit Szenario A. Am 27.08.2020 findet für die Jahrgänge 2, 3 und 4 der erste Schultag mit allen Schülern*innen statt und am 31.08.2020 kommen die neuen Erstklässler in voller Klassenstärke hinzu. Das Abstandsgebot wird zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben, die Hygienemaßnahmen (u.a. Händewaschen) sind jedoch weiterhin einzuhalten. Unter einer Kohorte wird ein Schuljahrgang verstanden. Im Ganztagsbereich umfasst eine Kohorte zwei Schuljahrgänge. Dort wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin innerhalb der Kohorte einzuhalten. Außerhalb des Klassenraums ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere in den Fluren und dem Pausenhof. Die Pausen finden für alle Jahrgänge zu den regulären Zeiten statt, allerdings hält sich jeder Jahrgang separat in einem Areal auf.

Die Areale:

in Angerstein:

Jg. 1: Sandkasten Schulhof 

Jg. 2: Basketballkorb Schulhof

Jg. 3: Geräte Sportplatz

Jg. 4: Wäldchen Sportplatz

in Nörten-Hardenberg:
Jg. 1: Bolzplatz

Jg. 2: Wiese vor dem Parkplatz

Jg. 3: oberer Schulhof

Jg. 4: unterer Schulhof 

Diese Areale werden täglich gewechselt, jedoch gilt diese Zuteilung für die beiden Tage 27. und 31.8.2020. Bitte teilen Sie Ihrem Kind mit wo es am ersten Schultag vor dem Unterricht wartet, bis es von der Lehrkraft dort abgeholt wird. In den folgenden Tagen wird ihren Kindern von der Klassenlehrkraft das neue Areal des nächsten Tages bekannt gegeben.

An den ersten beiden Schultagen (27. und 28.8.2020) findet überwiegend Klassenlehrerunterricht statt und es wird, wie vor den Sommerferien bereits angekündigt, noch kein Ganztagsangebot geben. Ihre Kinder haben an diesen beiden Tagen also nach dem regulären Unterricht bzw. der zweite Jahrgang nach der ggf. angemeldeten Betreuung Schluss. Ab dem 31.8. startet das Ganztagsangebot.

Bitte denken Sie ggf. an die Essensbestellung. 

Auf einen guten Schulstart und ein erfolgreiches Schuljahr 2020/21!

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Schröder

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Aktuelle Informationen zum Schulalltag

Liebe Eltern der Johann-Wolf-Grundschule mit Außenstelle Angerstein,
heute möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen, Sie über den momentanen Schulalltag an der Johann-Wolf-Grundschule informieren.

Zunächst die Ankündigung, dass am Montag, den 01.06. und am Dienstag, den 02.06. aufgrund der Pfingstferien kein Unterricht stattfindet.

Ich bin sehr froh darüber, dass der Schulneustart geglückt ist und sich alle Schüler und Schülerinnen, die bereits wieder den Unterricht besuchen, gut an die besprochenen Regeln halten. 

Weiterhin freue ich mich sehr, dass wir in den nächsten Wochen auch die 1. (ab dem 15.06.) und 2. (ab dem 03.06.) Klassen wieder bei uns im wechseltägigen Rhythmus begrüßen und unterrichten können. Hierzu sind Ihnen von den Klassenlehrern sicher bereits Informationen zugesandt worden. 

Um die Vorgaben zu den Abstandsregelungen möglichst vollumfassend einzuhalten, haben wir ab dem 03.06. Wartebereiche für die einzelnen Lerngruppen auf dem Schulgelände festgelegt. Welcher Bereich das für Ihr Kind sein wird, hat es von seinem Klassenlehrer heute erfahren. Jeden Morgen warten dort die einzelnen Lerngruppen auf ihre entsprechenden Fachlehrer, die sie dort abholen und in entsprechendem Abstand zu den anderen Gruppen in ihren Klassenraum bringen. 

Außerdem haben wir die Pausenzeiten umgestaltet. So haben die 1. und 2.Klassen nach der 1. und der 3. Stunde eine große Pause und die 3. und 4. Klassen nach der 2. und 4. Stunde. Weiterhin ist unser Schulhof zu den Pausenzeiten in insgesamt 6 Bereiche geteilt, um die Lerngruppen möglichst nicht miteinander in Kontakt treten zu lassen. 

Bereiche Nörten-HardenbergBereiche Angerstein
  • der Bolzplatz
  • der Sandspielplatz
  • der kleine Spielplatz
    mit angrenzender Wiese
  • der obere Pausenhof
  • die Wiese am Lehrerparkplatz
  • die Gymnastikhalle
  • Schulhof bis Basketballkorb
  • Schulhof mit Fußballtoren
  • Sandspielkasten
  • Sportplatz mit Wäldchen
  • Sportplatz mit Spielgeräten

Damit die Lerngruppen möglichst viel Abwechslung in den Pausen haben, bekommen die Lerngruppen alle 2 Tage einen anderen Bereich zugewiesen. Jede Lerngruppe wird von jeweils einer Aufsichtskraft während der Pause beaufsichtigt. Sollte es regnen, bleiben die Lerngruppen in ihren Klassenräumen.

Leider haben wir einige personelle Engpässe ausgleichen müssen, die dazu führten, dass wir folgende Unterrichtszeiten haben.

Klasse 1 und 2Klasse 3 und 4
  • 4x in der Woche
    von 08:10 Uhr – 11:50 Uhr
  • 1x in der Woche
    von 08:10 Uhr – 12:50 Uhr
  • 5x in der Woche
    von 08:10 Uhr – 12:50 Uhr

Es ist uns leider nicht möglich, die Betreuungszeit bis 13 Uhr, die AG am Freitag bis 13:40 Uhr und den Ganztag anzubieten. Das Mischen von Lerngruppen ist untersagt, sodass auch eine Aufnahme von Kindern für 1 Stunde in einer der Notgruppen nicht möglich ist.

Die Notgruppenbetreuung findet nach wie vor von Montag-Freitag von 08:00Uhr – 13:00Uhr statt. In Nörten befinden sich die Notgruppen in der Bücherei und einem der beiden Horträume. In Angerstein wird momentan noch der Klassenraum der 1c für die Notbetreuung genutzt. 
Schülerinnen und Schüler, die für diese Gruppen angemeldet sind, können diese an den Tagen nutzen, an denen sie keinen Unterricht haben. Da alle Lehrkräfte wieder am Präsenzunterricht beteiligt sind, werden unsere Notgruppen ausschließlich von pädagogischen Mitarbeiterinnen und unserer FSJ’lerin betreut. 
Bitte teilen Sie uns immer mit, wenn Sie den Platz nicht mehr benötigen, oder nur einige Tage in Anspruch genommen werden müssen. 

Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder in die Notbetreuung kommen kann, wenn es Anzeichen einer Erkältung zeigt.

Genauere Informationen zu Zeugniskonferenzen, dem letzten Schultag vor den Sommerferien, der Einschulung zum nächsten Schuljahr 2020/2021 erfahren Sie, sobald wir dazu genaue Informationen vom Kultusministerium und/oder der Landesschulbehörde haben. 

Ich wünsche Ihnen schöne Pfingstferien und beste Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Weber
(komm. Schulleiterin)


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Kontaktaufnahme per Mail

Bei Bedarf sind alle Lehrkräfte über Ihre Dienst-Mailadressen
“Lehrernachnahme”@johann-wolf-schule.de erreichbar.
Die Gesamtübersicht finden Sie unter Kontakt – Lehrkräfte.
https://wordpress.nibis.de/gsjowolf/lehrkraefte/(öffnet in neuem Tab)

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Wichtige Informationen zur Schulschließung und Wiederöffnung

Liebe Eltern der Johann-Wolf-Grundschule,
wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Kindern gut geht!

In der gestrigen Sitzung von Bund und Ländern wurde beschlossen, dass die momentanen Schulschließungen bis zum 03.05.2020 weiter Bestand haben.

Das bedeutet, dass … 

  • die Betreuung von Kindern in den Notgruppen weiter wie gehabt und unter den bekannten Voraussetzungen stattfinden wird. Die Voraussetzungen für den Anspruch einer Notgruppe sowie den genauen Ablauf und die Organisation unserer Notgruppen können Sie in diesem Beitrag nachlesen. 
  • Die Anmeldung erfolgt nach wie vor ausschließlich über unsere E-Mail-Adresse

Damit Ihre Kinder auch weiterhin den bisher gelernten Unterrichtsstoff, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, festigen, üben und wiederholen können, werden die Klassenlehrer Ihnen in den nächsten Tagen Material dazu (per E-Mail oder Postweg) zukommen lassen. 

Des Weiteren nutzen Sie bitte gerne die Online-Plattform, die wir Ihnen bereits in einer gesonderten Mail haben zukommen lassen.

Am 04.05. startet die Schule für die Kinder der 4.Klassen wieder und ab dem 18.05. kommen die 3.Klassen dazu. Allerdings werden die Kinder in Gruppen eingeteilt, sodass nur ein Teil in der Schule lernt und der andere Teil von zu Hause aus. Das Ganze wird im Wechsel der Gruppen erfolgen. Genauere Informationen darüber wie wir das organisieren, bekommen Sie in einem gesonderten Brief.  Dieser wird Ihnen zugesandt, sobald wir die Planung zur Schulöffnung abgeschlossen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Kerstin Weber 
(kommissarische Schulleiterin)

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Wichtige Informationen zur Notgruppenbetreuung

Einige Eltern sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die Anforderungen für einen Notgruppenplatz wurden durch die niedersächsische Landesschulbehörde jetzt aktualisiert. Gleichzeitig haben wir die Informationen sowie die Vorgehensweise für die Anmeldung zu einem Notgruppenplatz noch einmal zusammengefasst.


Anforderungen für einen Notgruppenplatz

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte in stationären Einrichtungen der Eingliederungs-/Jugendhilfe
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, – Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Neu aufgenommen wurden folgende Bereiche:
    • Energieversorgung (Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
    • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
    • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
    • Imformationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
    • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
    • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
    • Entsorgung (Müllabfuhr)
    • Medien und Kultur
    • Risiko- und Krisenkommunikation

Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten. 


Anmeldung für einen Notgruppenplatz und weiterführende Informationen

  1. Anmeldung ausschließlich über: jws-noerten@t-online.de
  2. Angabe von: Name, Vorname, Klasse Ihres Kindes
  3. Nachweis über Beschäftigungsverhältnis in einem der o.g. Bereiche durch Ihren Arbeitgeber
  4. Start der Notgruppe: 08:00Uhr
  5. Ende der Notgruppe: 13:00Uhr
  6. Bitte mitgeben: Federmäppchen, Kleber, Schere, Übungsmaterial (vom Lehrer), Sportzeug, Frühstück, Getränk

Bild-Quelle: Freepik

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