Am Donnerstag geht es wieder los! (Update 24.08.2020)

Wir freuen uns sehr, dass wir am Donnerstag “so normal wie möglich” in das neue Schuljahr starten können. “Eingeschränkter Regelbetrieb” heißt es offiziell. Dies bedeutet, dass alle Kinder täglich zur Schule kommen.

 

Da wir in der Schule aber auch “so sicher wie möglich” sein wollen, gibt es einige Einschränkungen.

Dies sind vorerst :

  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist im Gebäude Pflicht.  Im Unterricht muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden.
  • Jede Klasse bekommt einen Eingang zuordnet.
    • Klasse 1a und 1b: Kleiner Schulhof
    • Klasse 2a und 2b: Haupteingang
    • Klasse 3a und 3b: Holzklettergerüst (vom großen Schulhof aus)
    • Klasse 4a: Obstwiese
    • Klasse 4b: Ausleihhäuschen

      Eltern begleiten ihre Kinder bitte nur bis zum Schultor (allerhöchstens bis zum Eingang). Das Betreten der Schule ist nur nach Absprache mit der Klassen-/Fachlehrerin möglich.
      Für unsere Erstklässler*innen werden die Klassenlehrerinnen gesonderte Regelungen mit den Eltern absprechen.

  • Musik- und Sport- und Werkunterricht finden mit Einschränkungen statt. Schwimmunterricht findet nicht statt.

  • “Große Pausen” werden in den Jahrgangsgruppen verbracht, d.h. die beiden Klassen eines Jahrgangs nutzen einen Bereich des Schulgeländes gemeinsam als Pausenhof (Kohortenprinzip heißt dies offiziell).
  • Jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften sind weiterhin nicht erlaubt. Die “AG-Stunde” der dritten und vierten Klassen wird als “Projektstunde” von der jeweiligen Klassenlehrerin übernommen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis des Kultusministers Tonne:

“In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).”

(aus: https://schulnetzmail.nibis.de/files/9f3658d45209ee36eafb3a822104b350/2020-08-05_Begleitschreiben_Rahmen-Hygieneplan_Vers3.pdf)