Notbetreuung auch in den Osterferien

Neue Regelungen vom 20.03.2020. Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist vorgesehen, für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung zu gewährleisten.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

•    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

•    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

•    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus-covid-19/informationen-zur-notbetreuung