Erlass zur Medienberatung

Die Aufgaben der Medienberater(innen) sind im Erlass aus dem Jahr 2006 festgelegt:
(RdErl. d. MK v. 19. 6. 2006 36 – 82 213 – – VORIS 22410 -)

Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten

  • bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Medienausstattung
  • bei der Erstellung von Medienentwicklungsplänen
  • bei der Einrichtung und bei der Betreuung von Computernetzwerken

.
Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung
von Qualitätsstandards für die Vermittlung von Medienkompetenz.

Ermittlung und Koordinierung des Medienbedarfs.

Gewährleistung und Unterstützung der medienpädagogischen Fortbildung durch Lehr-
gänge, schulinterne Fortbildung und Tagungen.

Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit und Medienproduktion in Schulen.

Kooperation mit regionalen und überregionalen Medienanbietern.

Entwicklung von Vorschlägen zu Kreis übergreifender Zusammenarbeit mit den anderen
Medienzentren in Absprache mit den kommunalen Trägern

Um diese Aufgaben umsetzen zu können, ist ihnen per Erlass ein Medienberater für das Lernen mit digitalen Medien zugeordnet.

Erlass zu den Beratern für das Lernen mit digitalen Medien