Der Digitalpakt in Braunschweig

Im Rahmen des Digitalpaktes kann die Stadt Braunschweig in den nächsten 5 Jahren für die braunschweiger Schulen rund 13,7 Mio € investieren. Die Unterlagen zum Nachlesen finden sie hier: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite
Der Infoflyer mit der Kurzfassung steht hier zum Download zur Verfüügun

Was kann gefördert werden?

Der Digitalpakt ist hinsichtlich der Fördermöglichkeiten durchaus interpretierbar. Festgeschrieben sind Investitionen ins Netzwerk und WLAN, Präsentationsflächen, digitale Geräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht und ggfs. mobile Endgeräte. Für das Netzwerk und WLAN sind im Digitalpakt Spezifikationen festgelegt, die mindestens erfüllt sein müssen.
Allerdings ist im Digitalpakt eine Priorisierung festgelegt. So können mobile Endgeräte mit max. 25.000€ nur dann aus dem Digitalpakt finanziert werden, wenn Netzwerk und WLAN bereits vorhanden sind und den Vorgaben entsprechen.

Was muss für eine Förderung beachtet werden?

  • Der Schulträger muss verschiedene Dinge wie z.B. einen MEP einreichen. Diese Maßnahmen wurden in Braunschweig bereits getroffen.
  • Die Schule muss ein Medienbildungskonzept (MBK) einreichen. Was dabei zu beachten ist, kann man im Beitrag “Medienbildungskonzept” nachlesen. Weiterhin können dort hilfreiche Vorlagen heruntergeladen werden.
  • Jede gewünschte Maßnahme muss im Medienbildungskonzept ausreichend begründet sein. Leider ist nicht eindeutig dargelegt, wie umfangreich diese Begründung sein muss. Fakt ist aber, dass nichts gefördert werden kann, was sich nicht aus dem MBK eindeutig entnehmen lässt.
  • Für jede Maßnahme muss dargelegt sein, wie sich das Kollegium auf die Nutzung vorbereitet. Ohne ein Fortbildungskonzept gibt es nichts. Für digitale Medien müssen aussagekräftige Einsatzszenarien in den einzelnen Klassenstufen angegeben werden.
  • Laut Digitalpakt können diese Unterlagen der Schule nachgereicht werden. Allerdings nimmt dann der Schulträger ein gewisses Risiko auf sich. Werden diese Maßnahmen im Nachhinein nicht genehmigt, bekommt er seine Kosten nicht erstattet.
  • Um Gelder aus dem Digitalpakt zu erhalten, sollten die Schulen sich Zeit lassen, bis das Medienbildungskonzept fertig und ausreichend begründet ist. Auch wenn eine Schule erst in 3 Jahren das Medienbildungskonzept und den Antrag abgibt, erhält sie noch Mittel aus dem Digitalpakt. Lassen Sie sich lieber ein wenig Zeit und investieren diese in das Medienbildungskonzept, dass das auch genehmigt wird. Wird ein Medienbildungskonzept abgelehnt, wird es sehr viel mehr Zeit kosten bis die Mittel zur Verfügung stehen und mit den Maßnahmen begonnnen wird.

Wie soll der Prozess in Braunschweig ablaufen?

  • Die Schulen reichen beim Schulträger das MBK ein
  • Der Schulträger überprüft das MBK in technischer Hinsicht.
  • Der medienpädagogische Berater bekommt das MBK und kontrolliert es hinsichtlich der geforderten Inhalte. Sind die Maßnahmen in irgendeiner Form begründet? Sind alle geforderten Punkte eines MBK aufgenommen? Kann man das MBK bedenkenlos veröffentlichen? Falls Ergänzungen oder Änderungen sinnvoll erscheinen, informiert dieser die Schulleitung entsprechend. Es erfolgt keine Prüfung im Sinne der Qualität eines MBK. Aus der Empfehlung des medienpädagogischen Beraters kann keine Genehmigungs- bzw. Fördergarantie abgeleitet werden.
  • im Rahmen der JIGs reicht die Schule eine Liste mit Investitionen ein. Darin stehen z.B. die gewünschten Eigenschaften der Präsentationen in den einzelnen Räumen. Das entsprechende Dokument erhalten die Schulen vom Schulträger
  • Die Unterlagen des Schulträgers werden zusammen mit dem MBK der Schule an die LSchB Osnabrück zur Genehmigung weitergeleitet.
  • Nach erfolgreicher Genehmigung können die Maßnahmen umgesetzt werden.

Weitere Informationen zu MBKs können über diesen Link abgerufen werden: