Empfehlungen zum Einsatz elternfinanzierter Endgeräte

Der Einsatz elternfinanzierter Endgeräte im Unterrichtskontext sollte gut vorrbereitet werden. Eine gründliche Planung hilft dabei, Probleme zu vermeiden. Eine tabellarische Übersicht über Zeitrahmen und Maßnahmen wurde im Masterplan der Netzwerkes mobiles Lernen in Braunschweig veröffentlicht. Den dazugehörigen Beitrag mit den Materialien und den Ergebnissen der Studie des GEI finden sie hier.

1 Was sollte im Vorfeld beachtet werden?

Nehmen Sie sich 2 Jahre Zeit für den Prozess. Es müssen viele Dinge beachtet, Beschlüsse gefasst, Partner eingebunden und Eltern rechtzeitig informiert werden. Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und über entsprechende Maßnahmen im Vorfeld zu vermeiden. Daneben erkennen Sie bei einer guten Vorbereitung sehr früh technische und organisatorische Abhängigkeiten und können diese entsprechend berücksichtigen. Die wichtigste Grundregel lautet: In der Schule herrschen besondere technische Rahmenbedingungen. Was bei Ihnen Zuhause funktioniert, bringt in der Schule meist ungeahnte Probleme. Technische Entscheidungen müssen daher immer mit Experten besprochen werden. Deren Empfehlungen müssen dann auch umgesetzt werden. Der Schulträger, die Landesschulbehörde und das Netzwerk Medienberatung können Ihnen helfen.

Erstellen Sie ein Einsatzkonzept für Medien im Unterricht

Beschreiben Sie möglichst genau wann die Geräte zum Einsatz kommen sollen und was mit den Geräten in den einzelnen Fächern gemacht werden soll. Definieren Sie dabei zunächst die gewünschten Eigenschaften. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei: Soll eine Office-Schulung sattfinden? Soll der Einsatz der Geräte auf den späteren Alltag im Berufsleben vorbereiten? Was möchten die einzelnen Fächer / Fachgruppen im Unterricht machen? Welche Vorgaben der Fachcurricula und des Orientierungsrahmens Medienbildung sollen mit den Geräten erfüllt werden? Welche Apps/ Software könnte man einsetzen? Gibt es Alternativen? Wie machen Sie die SchülerInnen fit im Hinblick auf Datenschutzeinstellungen und Geräteeinrichtung? Entscheiden Sie sich erst danach für ein Betriebssystem, dass sich für die Erfüllung dieser Ziele am Besten eignet. (Infos gibt es im Beitrag zum Medienbildungskonzept)

Erstellen Sie ein Medienentwicklungskonzept

Listen Sie auf was an Ihrer Schule an Ausstattung in den einzelnen Räumen bereits vorhanden ist. Überlegen Sie, welche Technik für den gelingenden Einsatz notwendig wäre und definieren Sie deren Eigenschaften. Es ist z.B. nicht sinnvoll wenn Sie sich die Montage von Boards wünschen. Diese werden kaum noch hergestellt. Folglich sollten Sie formulieren, ob die Präsentationstechnik Bild und Ton wiedergeben soll, interaktiv sein und Spiegeln ermöglichen soll. Definieren Sie für sich, was Spiegeln bedeutet, wenn Sie den Einsatz dieser Technik erwägen. Es gibt Technologien, die nur die Übertragung von Bildern oder nur die Übertragung von Videos von speziellen Plattformen ermöglicht. Professionelle Lösungen ermöglichen das Übertragen des Desktops in Ton, Bild und Video. Überlegen Sie dann auch, ob nur die Lehrkraft oder auch die SchülerInnen spiegeln können sollen. Listen Sie anschließend auf, wie die Ausstattung in den einzelnen Räumen aussehen soll und erstellen Sie eine Prioritätenliste der Räume, die zuerst ausgestattet werden müssen. Überlegen Sie außerdem wieviele SchülerInnen Endgeräte nutzen werden.

Erstellen Sie ein Personalkonzept

Auch wenn der Einsatz elternfinanzierter mobiler Endgeräte den größten Teil des Supportes in das häusliche Umfeld auslagert, muss die Schule eine ganze Menge Aufgaben übernehmen. Die folgenden Fragen helfen dabei: Wer unterstützt die Lehrkräfte und SchülerInnen bei kleineren Problemen? Wer verwaltet Schüleracccounts? Wer kauft Apps/ Software ein und verteilt diese? Wer verwaltet die MDM (siehe Anforderungen an die Geräte)? Wer bildet die Lehrkräfte fort und organisiert Fortbildungen? Wer entwickelt das Medienbildungskonzept weiter? Wer evaluiert den Erfolg des Einsatzes? Wer kontrolliert, dass sich die Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern an die Vorgaben halten? Wer ist für den Support des WLAN zuständig?
Denken Sie auch ein wenig über den Support für die Schülergeräte nach. Was passiert, wenn ein Schülergerät defekt ist? Um die Mitarbeit zu ermöglichen, werden ggfs. Geräte in einem Gerätepool benötigt. Wer richtet diese ein und wartet Sie? Diese Geräte müssen so eingestellt sein, dass der nächste Nutzer nicht auf die Daten seines Vorgängers zugreifen kann. Das bedeutet, dass diese Geräte unbedingt in einer MDM (siehe weiter unten) eingebunden sein müssen, damit der schuleigene Administrator entlastet wird. Überlegen Sie auch, wie der Administrator entlastet werden kann.

Nehmen Sie sich nicht zu viel vor

Starten Sie mit dem mobilen Lernen nicht gleich mit der gesamten Schule oder der gesamten Oberstufe. Steigen Sie mit einem Jahrgang ein. Der jahrgangsweise Einstieg hat den Vorteil, dass die Lehrkräfte in dem jeweiligen Jahrgang ihre Materialien untereinander tauschen und gemeinsam entwickeltn können. Außerdem bekommen Sie Rückmeldungen darüber, wie sich die Medienkompetenz in den einzelnen Klassen entwickelt. Daneben lassen sich auftretende Probleme und Herausforderungen so schneller erkennen und gemeinsam mit dem Kollegium und dem Schulträger lösen. Mit der Schülerzahl in einem Jahrgang erreichen Sie bereits eine aussagekräftige und ausreichend kritische Anzahl von Geräten, um die Komponenten des Netzwerkes zu prüfen ohne dass falsche Einstellungen sofort den gesamten Unterricht beeinträchtigen. Natürlich kann man auch mit einzelnen Klassen starten. Bedenken Sie dann aber, dass die Paralleklassen ebenfalls ihre Medienkompetenz entwickeln sollen. Überlegen Sie sich in einem solchen Falle also ein alternatives Konzept für die “endgerätfreien” Klassen.

Holen Sie sich Partner ins Boot und lassen Sie sich technisch und rechtlich beraten

In Ihrer Schule können Sie nicht einfach elternfinanzierte Geräte einsetzen. Sie müssen sich über die notwendigen Rahmenbedingungen informieren. In jedem Falle müssen Sie die Landesschulbehörde und den Schulträger im Vorfeld informieren. Sprechen Sie mit der Landeschulbehörde ab, welche Beschlüsse in der Dienstberatung, Gesamtkonferenz und im Schulvorstand gefasst werden müssen. Besprechen Sie unbedingt den genauen Wortlaut. Informieren Sie sich außerdem wann und wie die betroffenen Elternhäuser informiert werden müssen. Mit dem Schulträger müssen Sie über die Voraussetzungen für die Umsetzung sprechen. Was ist möglich, was ist problematisch? Schließlich muss der Schulträger viel Geld in Ihre Schule investieren.
Denken Sie daran, dass nicht alle Elternhäuser finanzstark sind. Manche Elternhäuser benötigen Unterstützung oder sogar die vollständige Übernahme der Kosten für das mobile Endgerät. Überlegen sie sich also mit welchem Partner Sie zusammenarbeiten könnten oder wie solche Geräte finanziert werden können.
Um mobile elternfinanzierte Endgeräte im Unterricht einsetzen zu können, sind auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Das bedeutet, dass eine MDM angeschafft und verwaltet werden muss. Nicht jede MDM ist aber DSGVO-konform und kann jedes Gerät mit diesem Betriebssystem verwalten. Klären Sie also Ihre Möglichkeiten ab. Das NLQ hat für iPads eine Beispiel-Anleitung für die ersten Schritte zur Administration veröffentlicht. https://www.nibis.de/geraetemanagement_13397

Zusammenarbeit mit dem Schulträger

Der Schulträger ist ihr wichtigster Partner. Er soll Ihnen ein Netzwerk und die dazugehörige Technik zur Verfügung stellen und warten, die Sie für den Einsatz elternfinanzierter Geräte im Schulnetzwerk benötigen. Treten Sie mit dem Schulträger sehr früh in Kontakt und informieren Sie ihn über alle Details! Er muss folgende Dinge von Ihnen wissen:

  • Was haben Sie vor?
  • Welche Ausstattung brauchen Sie (Ausstattungsmerkmale)?
  • Geben Sie ihm eine Prioritätenliste
  • Wieviele mobile Endgeräte werden zum Einsatz kommen und wie entwickelt sich voraussichtlich deren Anzahl in den nächsten Jahren?
  • Mit welcher MDM wollen Sie arbeiten (Am besten sprechen Sie die Entscheidung mit dem Schulträger ab)?
  • Welche technischen und pädagogischen Sicherheitsvorkehrungen werden Sie treffen?
    Beispiele für Vorlagen finden Sie im Beitrag “Medienbildungskonzept” auf dieser Website

Aktualisierung Sie ihr Medienbildungskonzept

Nachdem ein eintragfähiges Einsatzkonzept für Medien im Unterricht, ein Medienentwicklungskonzept und ein Personalkonzept erstellt wurden, müssen Sie diese Konzepte in das schuleigene Medienbildungskonzept einfügen. In das Konzept sollten die Ergebnisse der Gespräche mit dem Schulträger mit einfließen. Veröffentlichen Sie das Konzept und stimmen Sie darüber in den Gremien der Schule statt.

2 Welche Anforderungen werden an das Netzwerk gestellt (WAN, LAN und WLAN)?

Hinsichtlich der Anforderungen an dass Netzwerk (LAN) und das WLAN empfehlen wir einen Blick in die Anlagen zum Digitalpakt. Die dort aufgelisteten Anforderungen haben wir mit formmuliert. Grundsätzlich kann man sagen, dass wir ein Gigabit-Netzwerk und ein WLAN der Enterprise-Klasse empfehlen. Beim WAN reicht zu Beginn eine geringere Internetbandbreite aus. Der Schuöträger in Braunschweig hat für den ersten Schritt mind. 50 bzw. 100MBit je nach Schulform definiert. Da sich die Anzahl der mobilen Endgeräte erst im Laufe der Jahre erhöhen wird, kann man gemeinsam mit dem Schulträger die Entwicklung beobachten und den Ausbau planen.

3. Welche Anforderungen an die mobilen Endgeräte sind zu beachten?

Manche denken, dass man mit jedem mobilen Endgerät im schulischen Kontext arbeiten könne. Dabei wird aber vergessen, dass bestimmte Anforderungen zu beachten sind. An einer weiterführenden Schule rechnet man mit etwa 1000 SchülerInnen und 100 Lehrkräften. Das bedeutet, dass 1100 mobile Endgeräte gleichzeitig im Einsatz sein können und gleichzeitig auf Netzwerk und Internet zugreifen. Begrenzen Sie die Anzahl mobiler Endgeräte je SchülerIn auf 1. Wenn 1100 Geräte gleichzeitig im Internet streamen, bedeutet das eine enorme Datenlast für das schuleigene Netzwerk. Wird der Up- und Download übertrieben, dann verlangsamt sich scheinbar die Geschwindigkeit der Datenübertragung. In Wirklichkeit aber arbeitet das System auf Vollast, kann die einzelnen Geräte aber nicht schnell genug mit Daten versorgen. Jedes mobile Endgerät versorgt sich über WLAN mit Updates oder gleicht die Apps und Daten mit einem Clouddienst ab. Wenn Sie die Anzahl nicht begrenzen, dann schwirren später sehr viele Geräte in Ihrem Netzwerk herum. Darunter befinden sich Tablets, Laptops, Smartphones, Smartwatches u.ä. Sperren Sie in Ihrem pädagogischen Netzwerk das Internet für die SchülerInnen und lassen Sie den Internetzugang von den Lehrkräften zu dem Zeitpunkt freigeben, zu dem der Zugriff notwendig ist. Damit entlasten Sie das schuleigene Netzwerk. Da der Zugriff auf bestimmte Clouds im Unterricht nicht erlaubt ist, da diese nicht datenschutzkonform sind, müssen Sie die elternfinanzierten Geräte kontrollieren. Verwenden Sie eine MDM, damit die Geräte DSGVO-konform arbeiten und Sie die notwendigen Apps bzw. Software verteilen können.
Natürlich könnte man im Unterrichtskontext auch auf Clouds oder Onlineplattformen arbeiten. Der Gedanke dabei ist, dass man dann über den Browser arbeitet und insofern das Betriebssystem frei wählbar wäre. Das bedeutet dann aber, dass Sie für alle Betriebssysteme eine MDM administrieren müssten. Außerdem verlangen die meisten Clouds, dass man Schülerzugänge verwaltet und adiministriert. Die Lehrkraft müsste dies verlässlich tun und dokumentieren. Außerdem müsste sich die Lehrkraft dann erst einmal informieren, ob die verwendete Plattform DSGVO-konform ist. Setzen Sie also ein spezielles Endgerät fest oder definieren Sie im Rahmen von GYOD Mindestanforderungen an die Geräte.

4 Was muss hinsichtlich des Unterrichtes beachtet werden?

Im Unterricht sind die Kenntnisse der Lehrkräfte und deren Arbeitspensum zu beachten. Arbeiten Sie mit einem echten BYOD, dann bürden Sie den Lehrkräften eine Menge auf. BYOD bedeutet, dass Sie das Betriebssystem den Eltern freistellen. Die Lehrkraft muss dann vor dem Einsatz einer App / Software im Unterricht erst herausfinden, ob diese für alle Betriebssysteme zur Verfügung steht und auf allen Betriebssystemen gleich aussieht und die gleiche Funktionalität bietet. Daneben soll sie die SchülerInnen bei kleineren Problemen unterstützen. Sie muss dann also mit allen Betriebssystemen vertraut sein. Überlegen sie genau, welche Fortbildungen und Ressourcen Sie den Lehrkräften zur Verfügung stellen können und welcher Arbeitseinsatz realistisch betrachtet erwartet werden kann. Mobile Endgeräte sind Werkzeuge für den Unterricht und nicht ein Unterrichtskonzept. Das bedeutet, dass sich die Lehrkräfte Gedanken darüber machen müssen, wann und für welchen Zweck Sie die Geräte einsetzen wollen. Für die Ausbildung von Medienkompetenzen ist es nicht sinnvoll, wenn man zukünftig lediglich analoge Arbeitsmethoden digital erledigen lässt. Sollen beispielsweise Texte geschrieben werden, dann sollte das auf den Endgeräten immer mit weiteren Kompetenzen wie Formatierungen, Erweiterungen, Einfügen von z.B. Animationen o.ä. ergänzt werden. Im Unterricht sind analoge Kompetenzen genauso wichtig wie digitale. Ziel des Orientierungsrahmes Medienbildung ist nicht die Einführung eines digitalen Unterrichtes, sondern die Vermittlung analoger und digitaler Medienkompetenzen.