Nach Vorgabe des MK gilt in unserer Schule vorerst bis zum 22.09.:

Zutrittsverbot:
Schulfremde Personen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses dürfen die Schule nicht betreten. Das Zutrittsverbot gilt nicht für Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis
nachweisen. Den Nachweis erbringen Sie bitte nach telefonischer Anmeldung in der Schule im Sekretariat.

Testen:

  •  an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen (Klasse 24 bis einschließ-
    lich 10.09., Klasse 1 bis einschließlich 13.09.) (Klasse 2 testet sich bitte auch für die Einschulungs-
    feier am 04.09. morgens vor der Feier und bestätigt dieses) zu Hause
  • danach Testungen 3x in der Woche zu Hause morgens vor der Schule montags, mittwochs und
    freitags
  • den Ausgang des Testergebnisses auf dem Formular (Bestätigung der Durchführung eines Selbsttests) bestätigen und an den oben genannten Tagen mit in die Schule geben

MNB (MundNasenBedeckung):

  • sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht (Sitzplatz) ist eine Maske zu tragen (es muss
    keine medizinische Maske sein)
  • außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNBPflicht
  • Maskenpausen gibt es regelmäßig, z.B. im Rahmen
    der Lüftungspause oder beim Essen und Trinken, bei akut auftretenden Beeinträchti-
    gungen
  • zusätzliche kurze Maskenpausen in Stufe 1
  • keine MNB während des Sportunterrichts

Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:

  • Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage
    des Rahmenhygieneplans
  • schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Ge-
    sundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule.

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall:
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft ma-
chen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des RobertKochInstituts
das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn

  • vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der
    Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 16 besucht
  • oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und mo-
    torische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist

Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.


Eingangsphase:

Bis zum 10.09.21 werden wir in der Schule eine Einstiegsphase durchführen, um den Kindern Zeit zum
Ankommen zu geben. Diese Zeit werden die Klassenlehrerinnen gemeinsam mit den Fachlehrerinnen so
gestalten, dass unter anderem kleinere Projekte durchgeführt, Arbeitstechniken erlernt und Wiederho-
lungen von Unterrichtsinhalten angeboten werden.


Unterricht:

Bis zum 10.09.21 überwiegend Klassenlehrerunterricht. Die Lehrerinnen geben Ihren Kindern zeitnah
den aktuellen Stundenplan mit.

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