Wir bitten Sie herzlich darum, ab sofort die folgenden Veränderungen in der Alten Stadtschule, die aufgrund der aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums (dazu: Rundverfügung 15/2021) umgesetzt werden müssen, einzuhalten:
- Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände unserer Schule untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.
Dieser Nachweis ist durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Test im Rahmen einer schriftlichen Dokumentation des Arztes, der Apotheke oder des Testzentrums zu erbringen und auf Nachfrage vorzulegen. - Die Ausstellung dieser ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
- Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung.
- Abweichend davon genügt für unsere SchülerInnen, Lehrkräfte und an der Schule tätigen MitarbeiterInnen auch der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Antigen-Selbsttests pro Woche.
- Ergibt eine Testung ein positives Testergebnis, ist die Schulleitung umgehend darüber zu informieren.
- Ergibt eine Testung einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus, so ist allen anderen SchülerInnen der Lerngruppe der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis durch einen weiteren Test, der nach der Untersagung durchgeführt worden sein muss, der Nachweis eines negativen Testergebnisses erbracht wird.