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Notbetreuung

Liebe Eltern!

Heute ist noch einmal ein Schreiben des Kultusministeriums gekommen, in dem der Personenkreis konkretisiert wird, der Anspruch auf eine Notbetreuung hat.

Dies betrifft nach wie vor

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Weiterhin ist zu lesen:

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel). Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z. B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.

Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf: P.Raue@syke.de

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, genießen Sie die Sonne.

Herzlichst

Petra Raue

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